Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:a) Der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG zur Sanierung der Linderner Feldstraße im Rahmen des Wegebaus in Höhe von 177.400 € wird zugestimmt. b) Der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG zur Schaffung eines Spielplatzes für den Kindergarten An der Süderbäke in Höhe von 50.000 € wird zugestimmt. Sachverhalt:a) Die Linderner Feldstraße befindet sich im Randgebiet der Stadt Westerstede zur Gemeinde Apen. Die Fahrbahndecke befindet sich teilweise in einem desolaten Zustand, da bereits Ausbrüche, Netzrisse, Spurrillen, Fahrbahnabsenkungen etc. vorhanden sind und nur geringfügig ausgebessert wurden. Im Bereich der Linderner Feldstraße wurde bereits eine Gewichtsbeschränkung sowie in Teilbereichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet. Durch die angeordneten Gewichtsbeschränkungen ist es für einige Verkehrsteilnehmer nicht mehr möglich die Linderner Feldstraße zu nutzen, sodass diese einen entsprechenden Umweg auf sich nehmen müssen.
Um die Sicherheit und die Nutzung der Linderner Feldstraße wieder für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die Fahrbahndecke abgefräst und mittels eines gefestigten Untergrundes und einer neuen Asphalttragschicht sowie Asphaltdeckschicht wieder hergestellt werden.
Die Sanierung der Linderner Feldstraße war bisher nicht in der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 berücksichtigt worden. Für die umfassenden Sanierungsarbeiten wurden Fördermittel im Rahmen der Fördermaßnahme Wegebau beantragt. Hierzu liegt jedoch noch kein endgültiger Förderbescheid vor, sodass noch nicht klar ist, ob die beantragten Fördermittel von 266.100 € zur Verfügung stehen werden.
Um die Sanierung der Linderner Feldstraße zu ermöglichen ist die Einnahme von Fördermitteln notwendig, sodass die Ausschreibung der relevanten Arbeiten erst mit der Zusage der Fördermittel erfolgen soll. Insgesamt belaufen sich die kalkulierten Kosten für die Sanierung auf 443.500 €. Unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel beträgt der Eigenanteil der Stadt Westerstede 177.400 €, welche im Rahmen der überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt werden sollen.
Im Bereich der Gewerbesteuer konnten bereits für das Jahr 2026 deutliche Mehrerträge generiert werden, sodass diese zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Linderner Feldstraße herangezogen werden können.
b) Die ehemalige Kinderkrippe Am Schützenbusch wurde zur Kindertagesstätte An der Süderbäke umgewandelt. Hierzu gehört auch, dass die Außenanlagen altersgerecht gestaltet sind. Bisher diente die Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern. Nunmehr soll die Einrichtung sowohl von Krippenkindern, als auch von Kindergartenkindern genutzt werden.
Um auch den Kindergartenkindern ein altersentsprechendes Angebot im Außenbereich der Einrichtung zu ermöglichen, wird die Anschaffung von Spielgeräten anvisiert. Es soll eine Spielanlage, eine Doppelschaukel und ein Sandkasten für den Kindergartenbereich zur Verfügung gestellt werden. Sofern kein gesonderter Spielbereich für die Kindergartenkinder im Außenbereich geschaffen wird, würden die Kindergarten- und Krippenkinder die gleichen Spielgeräte nutzen und es könnten keine altersgerechten Spielgeräte für die älteren Kinder angeboten werden. Zudem sollte der Spielbereich für die Kindergartenkinder möglichst zeitnah angepasst werden, damit es nur kurzfristig zu Überschneidungen in der Nutzung des Außenspielbereichs der Krippenkinder kommt.
Nach bisherigen Anfragen bei verschiedenen Unternehmen belaufen sich die Kosten für die genannten Spielgeräte und den Sandkasten auf ca. 50.000 €.
Im Bereich der Kinderspielplätze stehen noch umfassende Mittel zur Verfügung, sodass diese zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe zur Neugestaltung des Spielplatzes für den Kindergarten An der Süderbäke herangezogen werden können. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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