Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten benötigten Mehraufwendungen in den Haushalt 2027 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2027 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Für das Amt für Bildung (Budget 220) sind lt. bisherigen Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2027 folgende Haushaltsmittel vorgesehen:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung wie folgt:
Für den Teilbereich Schulen/Stadtbücherei verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen und Auflösungserträge wie folgt:
Im Vergleich zur letztjährigen Haushaltsplanung haben sich die im folgenden aufgeführten Mehrerträge und Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2027 ergeben:
Ergebnishaushalt:
Die angegebenen Mittel für unter Nummer 1 bis 3 genannten Maßnahmen des Sonderfonds Bildung werden in Höhe der jeweiligen Beschlussfassung der heutigen Sitzung eingeplant.
(*1) Hinsichtlich des aufgeführten Mehraufwandes für den Stadtanteil für Systemadministra-tion ist anzumerken, dass der hierfür vorgesehene Landeszuschuss gem. § 5 NFVG ab dem Jahr 2027 angehoben wird. Da in einer Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden über die Kostentragung im Schulbereich aus dem Jahr 2016 aber geregelt wurde, dass sich der kommunale Schulträger in gleicher Höhe wie das Land an den Kosten für die Systemadministration beteiligt, sind hierfür entsprechende Mehraufwendungen in Höhe der gestiegenen Zuwendung einzuplanen. Der Zuschuss des Landes sowie der Anteil der Stadt wird in das Budget der IT weitergeleitet.
(*2) Zusätzlich zu der Erhöhung des jährlichen Zuschusses des Landes für die Systemadministration wird im Jahr 2027 eine einmalige Pauschale in Höhe von 78.125 € ausgezahlt (125,00 € pro Gerät für Tablets 7. Klasse und Lehrerendgeräte). Auch dieser einmalige Zuschuss wird in das Budget der IT weitergeleitet.
Investitionshaushalt:
Hinsichtlich der Investitionsplanung sind im priorisierten Investitionsprogramm im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2027 folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
Erweiterung Mensa Brakenhoffschule (siehe Vorlage 26/2162):
Die Kosten für die baulichen Maßnahmen der Erweiterung der Mensa der Brakenhoffschule steigen nach aktueller Kostenberechnung der Firma pSH Projektplanung GmbH im Vergleich zur Kostenberechnung aus dem April 2025 um rd. 650.000 € auf insgesamt rd. 3.300.000 €. Weiter sind für die Erweiterung der Mensa in 2027 noch Kosten für die Ausstattung mit entsprechendem Mobiliar für den Speisesaal in Höhe von rd. 75.000 € und die Kosten der Küche mit rd. 225.000 € einzuplanen. Hierfür waren bislang noch keine Mittel bereitgestellt.
(*3) Die Beschlussfassung der Einplanung der Mittel für die Ertüchtigung des Parkplatzes Westerloy erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Straßen- und Wegeausschusses.
Bereich Hausmeister / Reinigung: Die in der Aufstellung aufgeführten investiven Anschaffungen für den Bereich Geräte Haus-meister / Reinigung sind nach Absprache mit dem Amt für Gebäudebewirtschaftung für das Haushaltsjahr 2027 erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget 220 zur Verfügung:
Die erforderlichen Mehraufwendungen können nicht anderweitig aus dem für das Jahr 2027 festgelegten Budget ausgeglichen werden. Anlage/n:
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