Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die laufend aktualisierte Auflistung relevanter Verkehrsangelegenheiten ist dieser Vorlage angehängt. Einige Punkte dieser Liste sind nachfolgend erläutert.
1) Eine Änderung der StVO macht es notwendig, sog. hochfrequentierte Schulwege zu ermitteln; hierunter versteht man rein innerörtliche Straßenabschnitte mit einer Bündelung von Schülerwegen zwischen Wohngebieten, Schulen oder Bushaltestellen. Auf diesen Schulwegen ist Tempo 30 die Regel. Hierzu wird unter der Vorlage 26/2141 detailliert berichtet.
2) Der Neubau der Ammerlandklinik wird in den nächsten Jahren sehr viel Baustellen-verkehr mit sich bringen. Für die benötigten Mengen an Beton soll neben der Nutzung des Betonwerkes in Moorburg ein temporäres Betonwerk in Mansie an der Mülldeponie errichtet werden. Der Stadt wurde zugesichert, dass die Fahrten der Fahrmischer nicht durch die Innenstadt, sondern über die Autobahn und die Kreisstraße 347 verlaufen sollen. Da weder auf dem Gelände der Ammerlandklinik noch auf der Lange Straße Flächen vorhanden sind, die für diese Fahrzeuge als Wartebereich dienen können, wurde vereinbart, einen Wartebereich im Gewerbegebiet Hollwege in der Straße „An der Autobahn“ einzurichten. Da drei Kräne und zeitweise mehrere Betonpumpen aufgestellt werden sollen, wird die Nebenanlage auf der Seite der Klinik zwischen der Zufahrt zur Klinik und dem Wegneben der Mozartstraße aller Voraussicht nach für die gesamte Bauzeit gesperrt und die Bushaltestelle in Fahrtrichtung ZOB für die Bauzeit auf das Gelände der Ammerlandklinik verlegt. Eine komplette Sperrung der Langen Straße soll weitestgehend vermieden werden; halbseitige Sperrungen werden nicht zu verhindern sein, werden aber auf das erforderliche Maß beschränkt. Die Wiederherstellung sowohl der Straße „An der Autobahn“ als auch der Nebenanlage vor der Ammerlandklinik werden nach Abschluss der Arbeiten durch die Ammerlandklinik getragen.
3) In der „Achternstraße“ wurde auf Antrag der Anlieger zwischenzeitlich eine Halteverbots-zone eingerichtet. Es wurden feste Flächen vorgegeben, auf denen zeitlich geregelt geparkt werden darf, was seit dem ersten Tag der Markierungen sehr gut angenommen wird. Weitere Aspekte zu beantragten Änderungen an der „Achternstraße“ erfolgt unter Vorlage Nr. 26/2152.
4) Für den Einmündungsbereich der „Omorikastraße“ in die „Oldenburger Straße“ wurde beschlossen, die Geschwindigkeit auf der „Oldenburger Straße“ aus Bad Zwischenahn kommend auf einer Länge von 150 Meter vor der vorhandenen Querungsstelle und von Westerstede aus 150 m vor den Bushaltestellen auf 70 km/h zu reduzieren. Auf diese Weise soll die Abbiegesituationen für Fahrzeuge in und aus der „Omorikastraße“ sowie der südlichen Einmündung der Straße „Fikensolterfeld“ vereinfacht und die Querung für Radfahrer deutlich sicherer gemacht werden.
5) Nach dem schweren Verkehrsunfall an der Einmündung des „Ringelmannsdamm“ in die „Westersteder Straße“ im März dieses Jahres, wurde als erste Maßnahme die Beschilderung geändert und im „Ringelmannsdamm“ ein Stoppschild angebracht. Bei einem Ortstermin mit Vertretern von Stadt, Landkreis, Polizei, und Straßenbauverwaltung wurde die Notwendigkeit festgestellt, für eine Verbesserung der Sichtverhältnisse Bäume an der „Westersteder Straße“ zu entfernen. Hier bleibt zunächst die generelle Haltung des Landkreises abzuwarten.
6) In Howiek wurde der „Howieker Ring“ zwischen der Einmündung „Industriestraße“ und „Zwischenahner Straße“ auf Anliegerwunsch in eine Tempo 30-Zone geändert.
7) Über einen Antrag auf Errichtung einer Querungshilfe an der „Langebrügger Straße“ auf Höhe des Sonnenhofes wurde nach Ermittlung der Querungszahlen bei einem Ortstermin im Juli mit Vertretern von Stadt, Landkreis, Polizei und Straßenbauverwaltung beraten. Die ausgewerteten Querungs- und Verkehrszahlen sowie das Unfallgeschehen ergeben keine Notwendigkeit für eine Querungshilfe. Hinzu kommt, dass auf beiden Seiten der „Langebrügger Straße“ bis zur „Süderstraße“ Nebenanlagen vorhanden sind. Die Sichtverhältnisse in Richtung „Ammerlandallee“ können durch wenige gärtnerische Eingriffe an den Anliegergrundstücken verbessert werden und in Richtung Gießelhorst sind die Sichtverhältnisse ausreichend. Die Errichtung einer Querungshilfe wurde daher abgelehnt.
Die Verwaltung ist zunehmend damit beschäftigt, Grundstückseigentümer auf ihre gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen, Sichtdreiecke an den eigenen Grundstücksgrenzen freizuschneiden. Gerade im Sommer besteht überall Handlungsbedarf und nicht alle Eigentümer denken von sich aus an diese Pflicht.
Anlage/n:- aktualisierte Aufstellung der Verkehrsthemen
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