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Vorlage - 17/0069-01  

 
 
Betreff: Erweiterung des Lehrerzimmers und zukünftiger Raumbedarf bei der Europaschule Gymnasium Westerstede; Antrag der Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0069
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
21.08.2017 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Schule und Bildung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Das Architekturbüro Otten & Partner GmbH wird beauftragt, die vorgestellten Planungen weiter zu verfolgen. Haushaltsmittel sind unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt zunächst für den Anbau von Klassenräumen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 und für die Erweiterung des Lehrerzimmers ab 2021 einzuplanen.

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Schule und Bildung hatte sich in seiner letzten Sitzung am 21.02.2017 mit dem o.g. Antrag der Schule befasst. Im Verwaltungsausschuss am 21.03.2017 wurde der Beschluss gefasst, dem Architekturbüro Otten & Partner GmbH den Auftrag zu erteilen, die bisherigen Planungen für die Erweiterung des Lehrerzimmers wieder aufzunehmen, dabei auch einen barrierefreien Zugang zu allen Räumlichkeiten der Schule zu berücksichtigen und eine Alternative zu den abgängigen Modulbauklassen unter Berücksichtigung des weiteren Raumbedarfs zu erarbeiten.

 

Die Planungen werden in der gemeinsamen Sitzung vorgestellt. Dabei wurde zum einen die bereits vor einigen Jahren erarbeitete Lösung für die Erweiterung des Lehrerzimmers im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang überarbeitet und zum anderen nach wie vor davon ausgegangen, dass bis 2020 insgesamt 10 Klassenräume (3 aufgrund steigender Schülerzahlen G9 und 7 als Ersatz für die abgängigen Modulbauklassen) benötigt werden.

 

Hier wird auf die Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 21.02.2017, insbesondere auf das Raumnutzungskonzept für das Gymnasium und die hierbei nach der vorgegebenen Stundentafel und den tatsächlichen Schülerzahlen errechneten Raumbedarf für die Schule verwiesen.

Nach den aktuellen Schülerzahlen vom 01.08.2017 sind insgesamt 160 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr: 158) im 5. Jahrgang gestartet, davon 54 in der Außenstelle Apen.

Gravierende Änderungen gegenüber den Vorjahreszahlen sind nicht ersichtlich. Jedoch ist festzustellen, dass die Übergangsquote von durchschnittlich 40 % in diesem Jahr auf 45 % angestiegen ist. Bildungspolitisch scheint es einen landesweiten Trend hin zu den Gymnasien zu geben. Inwieweit dieser langfristig bestehen bleibt, ist zu beobachten. Glaubt man jedoch den neuesten Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung, ist mittel- bis langfristig davon auszugehen, dass die Geburtenrate wieder ansteigt. Es darf also nicht zu kurzsichtig gedacht werden.

Davon abgesehen, wurde in Niedersachsen das G9 wieder eingeführt, was bedeutet, dass erstmals zum 01.08.2020 wieder 13 Jahrgänge an der Schule unterrichtet werden. Hier ist ein gewisser zeitlicher Druck gegeben, weil spätestens dann Klassenräume fehlen.

 

Aus der Mitte des Rates kam der Vorschlag, folgende Alternativen zu prüfen:

 

  1. Verlegung des Lehrerzimmers in die Mensa und Schaffung kleinerer Räumlichkeiten als Mensa,
  2. Sanierung der Containerklassen,
  3. Kündigung der Verträge zur Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler

 

Zu 1.:

Die Mensa wurde 2006 mit einem Kostenaufwand von insgesamt 1.805.000 € und einem Platzangebot von 150 Plätzen fertiggestellt. Der vom Land ausgezahlte Investitionszuschuss für diese Maßnahme betrug 1.624.000 € und ist auf eine 25jährige Nutzung ausgerichtet. Will man nun die Nutzung ändern, müssten knapp 910.000 € zurückgezahlt werden. Diese Summe müsste dann noch zusätzlich zu den Kosten für die Schaffung eines neuen Mensabereiches und den Umbau als Lehrerzimmer berücksichtigt werden.

Damit ist diese Lösung unwirtschaftlich und scheidet allein deshalb schon als Alternative aus.

 

Zu 2.:

Vor der Sitzung findet eine Besichtigung der Modulbauklassen des Gymnasiums statt. Hier kann sich der Ausschuss einen eigenen Eindruck vom Zustand der Klassen verschaffen.

Dadurch dass der Gebäudekomplex überwiegend zweigeschossig ist und es sich um gerillte Stahlkonstruktionen handelt, hat sich zwischen den Geschossen Wasser gesammelt, das über die Jahre nicht ablaufen konnte und zu Erosionen geführt hat. Dieses macht sich auch am Raumklima bemerkbar. Die Konstruktion hat sich verzogen, Raumakustik und energetische Werte entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard.

 

Die Modulbauklassen wurden ursprünglich 2002 für die Robert-Dannemann-Schule gebraucht angeschafft und 2008 an den jetzigen Standort versetzt. Bei dem Bau der Modulbauklassen war man seinerzeit davon ausgegangen, dass diese nur für einen kurz- bis mittelfristigen Bedarf benötigt würden. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob eine Sanierung noch wirtschaftlich ist. Im Übrigen sind die Klassen buchungstechnisch bereits komplett abgeschrieben.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Schülerzahlen muss dieses verneint werden. Auch die Frage, an gleicher Stelle, neue Klassen in ausreichender Anzahl wiederum in Modulbauweise zu installieren (Kauf oder Miete) muss verneint werden, weil durch das G 9 ein langfristiger Bedarf an Klassenräumen entsteht. Eine räumliche Lösung in Modulbauweise kann immer nur vorrübergehender Natur sein.

 

Zu 3.:

Nach dem Schulgesetz besteht die Möglichkeit, für den Sekundarbereich I Schulbezirke festzulegen, für den Sekundarbereich II besteht diese Möglichkeit nicht. Hier sind auswärtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, soweit die Aufnahmekapazität gegeben ist.

 

Nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Westerstede für den Sekundarbereich I umfasst der Schulbezirk des Gymnasiums auch die Gemeinde Apen und die Gemeinde Uplengen. Aktuell und nach der Prognose wird eine Klassenstärke pro Jahrgang aus Apen und eine weitere Klassenstärke pro Jahrgang aus Uplengen aufgenommen. Will man eine Änderung herbeiführen, müsste die Satzung entsprechend geändert und mit den betroffenen Schulträgern verhandelt werden. Mit beiden Schulträgern bestehen Verträge seit Ende der 70iger Jahre.

Die getroffene Regelung entspricht den Festsetzungen des Schulentwicklungsplanes. Das bedeutet, dass eine Änderung zeitnah nicht herbeigeführt werden kann, denn die anderen Schulträger werden zeitnah kein eigenes Raumangebot aufstellen können.

 

r die Schülerinnen und Schüler aus Apen wird eine Änderung kaum möglich sein, da diese aus dem gleichen Landkreis kommen und die Schulentwicklungsplanung seinerzeit so aufgestellt wurde, dass Landkreis weit ein ausgeglichenes Bildungsangebot vorgehalten wird. Die Einrichtung der IGS in Augustfehn zum 01.08.2017 hat sich bisher nicht auf die Schülerzahlen des Gymnasiums ausgewirkt. Geprüft wurde in diesem Zusammenhang jedoch die Auslagerung eines weiteren Jahrganges in die Außenstellen nach Apen. Hier sind jedoch keine größeren Gebäudekapazitäten frei, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.

 

Die Möglichkeit, mit dem Landkreis Leer zu verhandeln, wird kritisch gesehen. Auch hier darf nicht zu kurzsichtig gedacht werden. Zum einen würde sich eine Abwanderung aus Uplengen bis 2020 nicht auswirkten, da diese frühestens mit Klasse 5 beginnend, ab 2019/20 vollzogen werden könnte. Zum anderen darf der pädagogische Aspekt nicht aus den Augen verloren werden. In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sollen nach der vorgeschriebenen Stundentafel 5 Schwerpunkte: sprachlich, musisch-künstlerisch, gesellschafts-wissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich und sportlich angeboten werden. Sinkt die Schülerzahl, wird man nicht mehr alle Schwerpunkte anbieten können. Das ist rechtlich gesehen zwar möglich, es geht jedoch zu Lasten der Qualität und Konkurrenzfähigkeit der Schule.

 

Die auswärtigen Schulträger zahlen nach den Verträgen einen pauschalierten kostendeckenden Betrag für die laufende Schulunterhaltung. Hier könnte gegebenenfalls nachverhandelt werden.

 

Fazit:

Ein Anbau mit 10 Klassenräumen, sanitären Anlagen, Fahrstuhl und Nebenraum ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, unter Berücksichtigung eines konkurrenzfähigen Schulangebotes und einer inklusiven Beschulung langfristig die wirtschaftlichste Lösung.

Im Hinblick auf die steigenden Schülerzahlen ist die Erweiterung des Lehrerzimmers konsequenterweise unumgänglich.

 

Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt folgende Priorisierung vorzunehmen:

  1. Anbau von 10 Klassenräumen
  2. Erweiterung des Lehrerzimmers

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

50.000 €

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

50.000 €

 

Gesamtsumme

 

 

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 

Ja

Nein

 

 

 

 

 

Investitionsmaßnahme:21710 17 01

Produktkonto: 21710.787100

.

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
17/0069   Erweiterung des Lehrerzimmers und zukünftiger Raumbedarf bei der Europaschule Gymnasium Westerstede; Antrag der Schule   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0069-01   Erweiterung des Lehrerzimmers und zukünftiger Raumbedarf bei der Europaschule Gymnasium Westerstede; Antrag der Schule   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0069-02   Anbau von zehn Klassenräumen an die Europaschule Gymnasium Westerstede   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage