Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt die vorliegende Planung für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Garnholt einschließlich der dargestellten Außenanlagen weiterzuverfolgen und entsprechend umzusetzen.
Die Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich der erforderlichen Grundstücksflächen und der Einräumung notwendiger Grunddienstbarkeiten sind fortzuführen.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die notwendigen finanziellen Mittel einzuplanen. Sachverhalt:In der Feuerwehrausschusssitzung im Frühjahr 2026 wurde die Planung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Garnholt vorgestellt, beraten und grundsätzlich beschlossen.
Im weiteren Planungsverlauf wurden nunmehr insbesondere die erforderlichen Außenflächen betrachtet und verschiedene Varianten entwickelt und im Lageplan dargestellt. Geprüft wurde unter anderem auch die Anordnung schräger Stellplätze. Diese Variante wurde verworfen, da dadurch insgesamt weniger Stellplätze zur Verfügung stehen würden. Die erforderlichen Behindertenstellplätze für das Dorfgemeinschaftshaus sind im Bereich vor dem Gebäude vorgesehen.
Auf der rechten Seite des Feuerwehrgerätehauses sowie im hinteren linken Wendekreis soll der erhöhte Bedarf an Stellplätzen, welche sich nach den Sitzplätzen in den Fahrzeugen richten und getrennt von der Dorfgemeinschaft gesehen werden müssen, geschaffen werden. Dadurch stehen sowohl der Feuerwehr als auch für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses insgesamt mehr Stellplätze als bisher zur Verfügung.
Die Planung der Außenflächen wurde mit der Feuerwehrführung abgestimmt. Die erforderlichen feuerwehrtaktischen Belange wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Gründe für den erforderlichen Umfang der baulichen Erweiterung und die sich daraus ergebenden Flächenbedarfe wurden den betroffenen Grundstückseigentümern durch das zuständige Fachamt in persönlichen Gesprächen erläutert.
Für die hinter dem Feuerwehrgerätehaus gelegene Fläche wäre zur Umsetzung der Planung die Einräumung einer Grunddienstbarkeit erforderlich.
Die zusätzlich benötigte Fläche auf der rechten Seite des Gebäudes müsste erworben werden. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt.
Innerhalb des Gebäudes wurden im Zuge der weiteren Planung kleinere Anpassungen vorgenommen. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.
Die im Frühjahr 2026 vorgestellte Kostenschätzung bleibt Grundlage der weiteren Planung. Der Planer weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Kosten für die technische Gebäudeausstattung im Bauwesen erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Hinsichtlich der bisherigen Beratung und der finanziellen Auswirkungen wird auf die Ausführungen im vergangenen Ausschuss verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:Gebäude:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
900.000 € sind bereits eingeplant, 600.000 € sind für 2027 vorgemerkt, sodass zusätzlich 690.000 € benötigt werden.
KG 600 Ausstattung
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
20.000 € für Spinde sind bereits eingeplant, 5.000 € für Büroausstattung müsste zusätzlich eingeplant werden.
Anlage/n:Pläne
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||