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Beschlussvorschlag:Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Westerstede wird gemäß der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Für die Stadt Westerstede ist die Erstellung des Wärmeplans bis spätestens zum 31.12.2026 vorgesehen.
Ziel der Wärmeplanung ist es, den Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aufzuzeigen und hierfür eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung zu schaffen. Die Wärmeplanung soll dabei insbesondere Orientierung für die zukünftige Entwicklung der Wärmeinfrastruktur geben und eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen von Stadt, privaten Haushalten, Unternehmen und weiteren Akteuren schaffen.
Die kommunale Wärmeplanung stellt einen wesentlichen Baustein für die Wärmewende in Westerstede dar, deren Erstellung als priorisierte Maßnahme im integrierten Klimaschutzkonzept verankert ist. Im Rahmen der Planung werden zunächst die gegenwärtige Wärmeversorgung, der Wärmebedarf sowie die vorhandenen Infrastrukturen untersucht. Darauf aufbauend werden Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien, von Abwärme und weiterer klimaneutraler Wärmequellen ermittelt. Auf dieser Grundlage wird ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt und geeignete Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Umsetzung abgeleitet.
Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde die EWE NETZ GmbH beauftragt. Im bisherigen Planungsprozess wurden die Bestands- und Potenzialanalyse erstellt und die entsprechenden Zwischenergebnisse bereits im zuständigen Ausschuss vorgestellt. Inzwischen liegt die vollständige kommunale Wärmeplanung vor (vgl. Anlage). Diese stellt die Ergebnisse des Planungsprozesses zusammen und zeigt die Entwicklungsperspektiven für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet Westerstede auf. Die darin enthaltenen Handlungsstrategien und Maßnahmen bilden die Grundlage für die weitere Umsetzung der Wärmewende vor Ort.
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden im Rahmen der Sitzung durch die EWE NETZ GmbH vorgestellt und näher erläutert.
Nach Fertigstellung und Beschlussfassung ist die Wärmeplanung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen und regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben. Finanzielle Auswirkungen:Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde durch die nach dem Niedersächsischen Klimagesetz vorgesehenen Kostenausgleichsmittel finanziert.
Weitere Kosten ergeben sich bei der Durchführung von Maßnahmen, wobei die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der jeweiligen weiteren Planung und Umsetzung betrachtet werden. Anlage/n:1) Entwurf Abschlussbericht kommunale Wärmeplanung
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