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Sachverhalt:Das Klimaschutzmanagement wird in der Ausschusssitzung über die bisherigen Fortschritte und weiteren Planungen bezüglich der Umsetzung des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes berichten.
Vorab darzustellen, sind die Planungen und Entwicklungen hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme NM-02 „Mobilitätskonzept für Westerstede“.
Im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Westerstede ist die Erstellung eines Mobilitätskonzepts als Maßnahme zur Förderung einer klimaschonenden und zukunftsfähigen Mobilität vorgesehen.
Im Rahmen der landkreisweiten Zusammenarbeit im Klimaschutznetzwerk haben sich die beteiligten Kommunen auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Statt jeweils eigene Mobilitätskonzepte zu erstellen, soll ein landkreisweites Mobilitätskonzept als gemeinsame Planungsgrundlage und übergeordnete Gesamtstrategie für die zukünftige Entwicklung der Mobilität im Landkreis und den Kommunen erarbeitet werden.
Eine gemeinsame Vorgehensweise bietet sich insbesondere an, da Mobilität gemeindeübergreifend stattfindet und zahlreiche Verkehrsbeziehungen nicht an den jeweiligen Gemeindegrenzen enden. Durch die Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt, Maßnahmen aufeinander abgestimmt und die zuständigen Stellen der beteiligten Kommunen frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich durch die gemeinsame Beauftragung Kostenvorteile gegenüber einer getrennten Konzepterstellung ergeben.
Derzeit wird das Leistungsverzeichnis für die Erstellung des Mobilitätskonzepts finalisiert. Dieses soll die wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Konzept festlegen. Im Anschluss sollen von geeigneten Planungsbüros Schätzangebote eingeholt werden, um den voraussichtlichen finanziellen Aufwand für die Konzepterstellung abschätzen zu können. Dies soll voraussichtlich bis Ende Oktober bzw. Anfang November 2026 erfolgen. Für die Erstellung des Mobilitätskonzepts ist eine Förderung vorgesehen. Die entsprechenden Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft; die konkrete Förderhöhe steht noch nicht fest.
Da die Ausschreibung und der Beginn der Konzepterstellung für das kommende Jahr vorgesehen sind, müssen bereits im Rahmen der Haushaltsplanung entsprechende Mittel berücksichtigt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Kostenschätzung vorliegt, wurde im Rahmen der landkreisweiten Abstimmung vereinbart, zunächst die in den einzelnen Klimaschutzkonzepten vorgesehenen Mittel unter Vorbehalt in den Haushalt einzustellen. Im Klimaschutzkonzept der Stadt Westerstede wurden damals Mittel in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt.
Die Mittelanmeldung dient dabei insbesondere der Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit, damit nach Klärung der inhaltlichen, finanziellen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen im kommenden Jahr mit der Ausschreibung und anschließend mit der Erstellung des Mobilitätskonzepts begonnen werden kann. Die vollständige Erstellung des Konzepts wird voraussichtlich über das Jahr 2027 hinaus andauern.
Mit der Mittelanmeldung ist keine abschließende Entscheidung über die Durchführung und Beauftragung des Mobilitätskonzepts verbunden. Sobald eine belastbare Grundlage hinsichtlich der Inhalte, Kosten und Finanzierung vorliegt, soll das Thema dem zuständigen Ausschuss im kommenden Jahr erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlage/n:
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