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Vorlage - 26/2182  

 
 
Betreff: Sommerschließzeiten und Ferienbetreuung in den Kitas; Antrag des Kita-Stadtelternrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Sozialausschuss Vorberatung
06.10.2026 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Kita-Schließzeiten für Sommer 2027 bleiben unverändert vom 12.07. bis 02.08..

Für die Sommerschließzeiten ab 2028 wird der jeweilige Kitastadtelternrat in die Planungen einbezogen.


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Antrag bittet der Kita-Stadtelternrat, die Sommerschließzeiten und die Ferienbetreuung im Übergang von Kindertagesstätte und Grundschule im Sozialausschuss zu beraten.

 

Hintergrund ist, dass die Schließzeit in den Sommerferien für die Kitas im nächsten Jahr vom 12. Juli bis 02. August 2027 festgelegt wurden und damit am Anfang der Schulferien liegen. Aus Sicht der Eltern, deren Kinder nach den Sommerferien eingeschult werden, entsteht dadurch ein gut 6-wöchiger Überbrückungszeitraum bis zur Einschulung.

 

Nach der Satzung der Stadt Westerstede über die Aufnahme und den Besuch in Tagesein­richtungen für Kinder sind die Kindertagesstätten mit Ausnahme der Kita Jahnallee in den Sommerferien für 16 Betreuungstage geschlossen. In der Praxis wird der zu schließende Zeitraum mit allen Kitaleitungen langfristig abgestimmt, so dass sich sowohl Eltern als auch Mitarbeitende auf die Schließung einstellen können. Für das Jahr 2027 konnten diese Zeiten erst Anfang Mai 2026 abgestimmt werden, da zuvor noch eine Abstimmung mit der Koordinierungsstelle für die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen neu mitberücksichtigt werden musste.

 

In der Regel werden die Schließzeiten jedoch immer 2 bis 3 Jahre im Vorfeld geplant. Sie liegen immer so, dass der Beginn des Kitajahres (01.08.) so berücksichtigt ist, dass eine Eingewöhnung der neu aufzunehmenden und in andere Gruppen wechselnden Kinder möglichst früh im August erfolgen kann. Auch aus pädagogischer Sicht wird eine möglichst frühe Aufnahme der Kinder im August befürwortet, da ein guter Start in die Kita Zeit braucht, um Beziehungen und Verlässlichkeit für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal aufbauen zu können. Hierzu ist eine pädagogische Einschätzung der im Ausschuss vertretenden Kitaleitung in der Anlage beigefügt.

 

Zudem beginnt das Kindergartenjahr gemäß Definition in §1 NKitaG zum 01.08. und endet zum 31.07. im Folgejahr. Hierauf sind die Aufnahmebescheide jeweils abgestellt. Eltern, der neu in die Ein­richtung aufzu­nehmenden Kinder haben sich auf diesen Zeitpunkt eingestellt.

Die Schulferien hingehen variieren, so dass die Kita-Schließzeit in einigen Jahren am Beginn der Schulferien und in anderen Jahren am Ende der Schulferien liegen.

In der Anlage ist hierzu eine Übersicht mit Anmeldezahl seit 2020 dargestellt.

 

Da von einer etwaig neuen Schließzeitenregelung alle Kinder betroffen sind, muss diese in ihrer Gesamtheit betrachtet werden:

 

Das Amt für Bildung bietet eine Schließzeitenbetreuung für die in der Satzung verankerten 16 Betreuungstage an. Diese kann grundsätzlich für Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres beantragt werden. Der Bedarf muss so früh ermittelt werden, um personelle und räumliche Ressourcen entsprechend planen zu können. Da die Schließzeiten bisher entsprechend früh mitgeteilt wurden, ist die Schließzeitenbetreuung in der Vergangenheit so gut wie gar nicht in Anspruch genommen wurden. Eine Betreuung kommt nach der städtischen Satzung erst ab einer Anmeldezahl von 5 Kindern zustande. Dennoch hat man in der Vergangenheit stets auch Lösungen für Einzelfälle gefunden.

 

Auch in 2027 wird das Amt für Bildung eine bedarfsgerechte Schließzeitenbetreuung organisieren, die davon abhängig ist, welche Kinder tatsächlich angemeldet werden und welche Einrichtungen während der Schließzeiten zur Verfügung stehen. Denn gerade in den Sommerferien finden notwendige Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Reinigungs­arbeiten in den Einrichtungen statt. Weil auch das pädagogische Personal Urlaub nehmen muss, kann dabei nicht gewährleistet werden, dass Mitarbeitende aus der Stammeinrichtung die Betreuung übernehmen.

 

Da die Aufnahmebescheide für die einzuschulenden Kinder jeweils zum 31.07. enden und gemäß Definition in §28 Abs. 1 Nds. Schulgesetz das Schuljahr zum 01.08. eines jeden Jahres beginnt, unabhängig von der Lage der Ferien, ist über die anschließende Ferienbetreuung für Schulkinder nachzudenken.

Diese wurde seinerzeit im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt diskutiert und letztlich ab den Sommerferien 2021 neu organisiert. Mit der Durchführung sollte der Kinderschutzbund Ammerland in eigenen Räumlichkeiten sowie das Jugendwerk AWO in städtischen Schulräumen beauftragt werden.

 

Aufgrund der niedrigen Nachfrage für die Sommerferien, hat seitdem nur eine Betreuung beim Kinderschutzbund mit folgenden Teilnehmerzahlen stattgefunden:

 

2022

  1. Woche 16 Kinder
  2. Woche 32 Kinder
  3. Woche 31 Kinder

 

2023

  1. Woche 18 Kinder
  2. Woche 22 Kinder
  3. Woche 31 Kinder

 

2024:

  1.  Woche 23 Kinder
  2. Woche 35 Kinder
  3. Woche 30 Kinder

 

2025:

  1. Woche 16 Kinder
  2. Woche 17 Kinder
  3. Woche 23 Kinder

 

 

2026:

  1. Woche 25 Kinder
  2. Woche 29 Kinder
  3. Woche 30 Kinder

 

Auch in 2027 wird es in den letzten 3 vollen Sommerferienwochen ein Angebot des Kinderschutzbundes für Schulkinder geben, wobei die Einschulungskinder auch herzlich willkommen sind.

 

Ob dieses Angebot von der Platzzahl ausreicht, wird sich anhand der Anmeldungen zeigen. Sollte das Angebot nicht ausreichen, steht die Verwaltung bereits mit der AWO in Kontakt bzw. wird diese eine bedarfsgerechte Ferienbetreuung in den stadteigenen Schulräumen organisieren.

 

Ebenfalls wird derzeit die Option geprüft, ob die Einschulungskinder bereits bei der Ferien­betreuung im Rahmen des Ganztagsrechtsangebotes für Grundschulkinder im Landkreis Ammerland teilnehmen können.

 

In jedem Falle ist die Ferienbetreuung für die Eltern kostenpflichtig, da die Gebührenfreiheit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr den regelmäßig vereinbarten Betreuungszeitraum in der Kindertagesstätte umfasst, nicht aber darüber hinausgehende Sonderleistungen wie beispielsweise die Ferienbetreuung, Verpflegungskosten, Betreuungszeiten von mehr als 8 Stunden oder Ausflüge. Grundlage der Kostenerhebung für die Schließzeitenbetreuung ist die Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruch­nahme von Kindertagesstättenplätzen. Hier ist geregelt, dass eine Schließzeit von insgesamt bis zu 25 Betreuungstagen pro Kindergartenjahr in Kauf genommen werden muss. Für das Kitajahr 2026/27 sind damit bereits 21 Schließtage fest verplant.

 

Die Satzung sieht für eine 5-stündige Betreuung 110,00 € (Geschwisterrabatt = 50 %) an Kostenbeteiligung der Eltern vor. Trotz gestiegener Personal- und Bewirtschaftungskosten wurde dieser Satz seit dem Jahr 2020 nicht verändert.

 

Auch die Ferienbetreuung beim Kinderschutzbund ist kostenpflichtig und liegt vom Preis her geringfügig niedriger als der städtische Kostensatz. Die Stadt Westerstede beteiligt sich zusätzlich an den entstehenden Kosten für die dortige Ferienbetreuung. Im Sommer 2026 war das ein Betrag von rd. 6.300 €.

 

Fazit:

Unabhängig von der zeitlichen Lage der Kitaschließzeiten entsteht faktisch (bis auf wenige Tage) keine Betreuungslücke. Sowohl für Kindergarten- als auch für Einschulungs- und Schulkinder gibt es in der Stadt Westerstede ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot. Damit ist der Rechtsanspruch auf Betreuung gemäß § 24 SGB VIII erfüllt.

 

Für die festgelegten Schließzeiten im Sommer 2027 wird daher seitens der Verwaltung kein Veränderungsbedarf gesehen.

 

Um die Transparenz der Schließzeiten und Angebote jedoch zu erhöhen, wird vorge-schlagen, den jeweils zu Kitajahrbeginn neu zu wählenden Kitastadtelternrat in die Planungen mit einzubeziehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Antrag des Kita-Stadtelternrates

Pädagogische Einschätzung der im Sozialausschuss vertretenen Kitaleitung

Übersicht über die Schulferien und Schließzeiten seit 2020 mit Anmeldezahlen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag des Kita-Stadtelternrates (620 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Pädagogische Einschätzung der im Sozialausschuss vertretenen Kitaleitung (202 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Übersicht über die Schulferien und Schließzeiten seit 2020 mit Anmeldezahlen (306 KB)