Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen zur Stellung eines Förderantrages beim Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ zu treffen. Sachverhalt:In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde über die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für das Westersteder Winterdorf beraten. Es wurde dabei u.a. beschlossen, in Zusammenarbeit mit Herrn Eisenhauer weitere Fördermöglichkeiten zu erkunden, diese einzuwerben und weiterzuleiten.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Gespräche mit Herrn Eisenhauer wie auch dem Amt für regionale Landentwicklung geführt. Basis für Klärung einer Förderung war dabei die in anliegenden Emails dargestellte Konzeption einer „Funkel- und Märchengasse“ zur Weihnachtszeit, u.a. mit einem Märchenwald innerhalb der Innenstadt. Wesentliche Aspekte sind dabei der Aufbau und die Gestaltung mehrerer Märchenhütten, die Inszenierung von Figuren, Szenenbildern und Dekorationen im Straßenverlauf sowie die Umsetzung eines hochwertigen Beleuchtungskonzeptes und begleitender Aktionen und Programmpunkte.
Die von Herrn Eisenhauer genannte Förderung eines ähnliches Projektes in einer anderen Kommune wurde seinerzeit nach Auskunft der Kommune über das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt (REACT)“ abgewickelt, welches leider derzeit nicht mehr angeboten wird.
Eine Fördermittelrecherche hat daher auf das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ verwiesen, welches Projekt mit 60% der förderfähigen Aufwendungen bezuschusst. Erste Gespräche mit dem Amt für Regionale Landentwicklung haben bestätigt, dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit gesehen werden kann. Im Rahmen der Umsetzung wäre diese vollumfänglich über die Kommune abzuwickeln, wobei auch Finanzzuwendungen Dritter mit einfließen können. Es wurde der Hinweis gegeben, eine über das Förderprogramm angebotene vorgelagerte Förderberatung in Anspruch zu nehmen, um Einzelheiten des Projektes im Detail abzuklären. So könnte insbesondere die Frage einer dauerhaften Aufwertung der Innenstadt von Relevanz sein, die beim vorgenannten Projekt zumindest teilweise zu hinterfragen wäre.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Förderberatung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden. Mit Blick auf die parallelen Beratungen im Wirtschafts- wie auch Straßen- und Wegeausschuss sollten dabei sämtliche Projekte zur Innenstadtaufwertung einfließen, insbesondere die Themen Beleuchtung, Möblierung, Digitale Veranstaltungstafeln, Spielgeräte und Winterdorf.
Finanzielle Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||