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Beschlussvorschlag:Dem Rat wird vorgeschlagen, die Änderungen der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen entsprechend des beigefügten Entwurfs zu beschließen. Sachverhalt:Mit Wirkung vom 01.01.2017 wurde durch Ratsbeschluss vom 28.03.2017 eine Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen beschlossen.
Entsprechend der Mitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Rundschreiben Nr. 014/2026 vom 29.01.2026, sh. Anlage) hat die Entschädigungskommission des Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung nach § 55 Abs. 2 NKomVG empfohlen, die Aufwandsentschädigungen für den o. g. Personenkreis mit Wirkung vom 01.11.2026 den allgemeinen Entwicklungen anzupassen und entsprechend zu erhöhen. Da sich auch schon die vorhergehende Aufwandsentschädigungssatzung an der Entschädigungskommission orientiert hat, wird vorgeschlagen, den Empfehlungen zu folgen und generell eine 15%-ige Erhöhung der Sätze vorzunehmen. Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung weitergehende geringfügige Aktualisierungen notwendig geworden. Die 15%-ige Erhöhung der Sätze bezieht sich nicht auf die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger in der Feuerwehr. Hier wurde aus Gründen der kreisweiten Einheitlichkeit als Maßstab für die Berechnung dieser Sätze die Aufwandsentschädigung der Kreistagsmitglieder festgelegt. Sollte es dort zu Erhöhungen kommen, müssten hier im Nachgang noch Anpassungen vorgenommen werden. Lediglich der/die Stadtausbildungsleiter/in im Stadtkommando wurde aufgrund der landesweiten Übertragung der modularen Grundausbildung an die Gemeinden als zusätzlicher Funktionsträger eingepflegt (Vorlage 25/1970).
Ein entsprechender Entwurf der geänderten Satzung wird in Kürze nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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