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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die anliegende Produktbeschreibung für das wesentliche Produkt „Wirtschaftsförderung“ in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen.
Sachverhalt:Gemäß § 4 Absatz 7 der Nds. Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen zu beschreiben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen. In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 29.05.2017 wurde beschlossen, die im Haushaltsplan enthaltenen wesentlichen Produkte und die damit einhergehenden Ziele zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Anzahl der im Haushaltsplan der Stadt als wesentliche Produkte geführten Produkte reduziert werden.
Im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses wurden bislang folgende Produkte bzw. Produktbereiche als wesentliche Produkte geführt:
Produkt Nr. 57110Wirtschaftsförderung Produkt Nr. 57500Touristik
Beim Produkt Nr. 57500 handelt es sich nicht um ein wesentliches Produkt im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO. Es sollte deshalb zukünftig nicht mehr als wesentliche Produkt geführt werden.
Die Wirtschaftsförderung ist der erste Ansprechpartner für die Belange der ortsansässigen Unternehmen. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Begleitung und Steuerung der Betriebsan- und umsiedlungen sowie Betriebserweiterungen unter der Prämisse der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen am Standort Westerstede. Sie umfasst u. a. das Standortmarketing und die hierfür erforderliche Netzwerkarbeit, die Finanzierungs- und Fördermittelberatung, allen voran über das Förderprogramm des Landkreises Ammerland uns der kreisangehörigen Gemeinden/Stadt, sowie die Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen. Ebenfalls zur Wirtschaftsförderung gehört die Begleitung und Förderung der Breitbanderschließung.
In der anliegenden Produktbeschreibung wurden die Grundziele dem Leitbild der Stadt angepasst. Verwaltungsseitig werden die in der anliegenden Produktbeschreibung aufgeführten operativen Ziele vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Kennzahlen und Maßnahmen wird beim Breitbandausbau vorgeschlagen, die in den jeweiligen Förderrichtlinien des Landes enthaltenen Ausbauziele zu übernehmen: mindestens 75% der Gebäude zuverlässig mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95% mindestens jedoch 30 Mbit/s zu gewährleisten.
Für die sonstigen operationalen Ziele der Wirtschaftsförderung ist eine Vorgabe von Kennzahlen nicht ohne weiteres möglich. So könnten Mindestziele bei der Entwicklung von Gewerbeflächen über den Bedarf hinausgehen und zu einer Schieflage führen. Insoweit könnte hier angedacht werden, immer eine bestimmte Größe an Gewerbefläche für potentielle Bewerber vorzuhalten. Bei der KMU-Förderung könnte sich die Anzahl der Wirtschaftsförderprojekte bei den investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen anbieten, in den vorangegangen Jahren waren hier durchschnittlich 14 Förderbewilligungen für Westersteder Unternehmen zu verzeichnen. Hier sollten entsprechend die Zielvorgaben diskutiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Produktbeschreibung „Wirtschaftsförderung“
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