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Vorlage - 17/0264  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik; Richtlinie der Stadt Westerstede zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Sozialfonds
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
15.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie der Stadt Westerstede zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Sozialfonds wird zum 31.12.2018 aufgehoben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Westerstede hatte auf Anraten des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt die anliegende Richtlinie erlassen, die zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist.

 

Hintergrund für den Erlass der Richtlinie war, Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Einkommen­situation der Familie keinen Anspruch auf laufende Sozialleistungen wie Arbeits­losengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und trotzdem nur knapp über dem Existenzminimum liegen, dennoch bei der Beschaffung von Schulmaterialien sowie bei der Finanzierung von Klassenfahren, Tagesausflügen und Jugendfreizeiten zu unterstützen.

 

2015 wurde hierfür ein Betrag von 15.000 € in den Haushalt eingestellt; in den Jahren 2016 bis 2018 waren es jeweils 10.000 €.

 

Bei der Förderung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Sozialfonds handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung, die als Ergänzung zur gesetzlich geregelten Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket zu verstehen ist.

Anspruchsberechtigt sind Familien, deren Einkommen ge­mäß den Grundsätzen zur Fest­setzung und sozialen Staffelung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Westerstede der Stufe 1 zugeordnet werden. Hier wollte man möglichst einfach zu überprüfende Voraussetzungen schaffen.

 

Der Fachausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 10.11.2014 dafür ausgesprochen, dass die Gewährung eines Zuschusses  nach der Richtlinie immer vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gewährt und die Resonanz der Bevölkerung dem Ausschuss wieder vorgestellt wird, um ggfs. neu über den Sozialfonds entscheiden zu können.

 

Im Rahmen der Aufgabenkritik hatte sich der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt im letzten Jahr mit einer Aufrechterhaltung der Richtlinie befasst. Hier bestand Einigkeit darüber, entsprechende Haushaltsmittel nochmals in den Haushalt 2018 einzuplanen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Richtlinie ent­sprechend zu bewerben.

 

Alle Schulleitungen und Schulsekretariate wurden daraufhin nochmals auf den Sozialfonds hingewiesen. Antragsformulare liegen in den jeweiligen Schulsekretariaten aus und sind sowohl in der Apothekervilla als auch direkt im Amt für Bildung und Leben erhältlich. An allen drei Stellen erfolgt eine Beratung bzw. ein Hinweis an betroffene Familien.

 

Dennoch kann auch weiterhin nur eine sehr geringe Resonanz und das von jeweils gleichen Familien festgestellt werden. Die Begründung mag daran liegen, dass die Hemmschwelle der Antragstellung für viele Familien zu hoch ist, weil es ihnen zum einen un­an­genehm ist, ihre Einkommens­verhältnisse offen zu legen oder sie zum anderen mit einer Antrag­stellung überfordert sind.

 

Im Einzelnen wurde der Sozialfonds bisher wie folgt in Anspruch genommen:

 

2015:Schul- und Lernmaterial = 750,00 €

Tagesausflüge/Jugendfreizeiten=114,80 €

Klassenfahrten=200,00 €

Sonstige Bildungsangebote=389,75 €

insgesamt=1.454,55 € an 8 Familien

 

2016:Schul- und Lernmaterial = 600,00 €

Tagesausflüge/Jugendfreizeiten=     -,--  €

Klassenfahrten=446,25 €

Sonstige Bildungsangebote=382,50 €

insgesamt=1.428,75 € an 7 Familien

 

2017:Schul- und Lernmaterial = 416,60 €  

Tagesausflüge/Jugendfreizeiten=150,00 € 

Klassenfahrten=  87,50 €

Sonstige Bildungsangebote=  54,00 €

insgesamt=708,10 € an 5 Familien

 

Für 2018 wurden bisher 450,00 € für Schul- und Lernmaterial an 3 Familien (insgesamt 6 Schul­kinder) und 35,50 für einen Tagesausflug bewilligt. Weitere Antragsformulare sind im Umlauf, sodass  voraussichtlich wieder ein Gesamtbetrag wie in den Vorjahren abgerufen wird.

2015 und 2017 mussten jeweils 2 bzw. 3 Anträge abgelehnt werden, weil die Voraussetzungen nicht gegeben waren. 2016 waren alle Anträge genehmigungsfähig.

Bei dem Gesamtvolumen der freiwilligen Maßnahme muss ferner der Verwaltungsaufwand gesehen werden, der bei der Bearbeitung der Vorgänge entstanden ist. Dieser stand in keinem Verhältnis zu den bewilligten Beträgen, zumal die meisten Antragsteller nicht wie ursprünglich erwartet bereits gemäß den Grundsätzen zur sozialen Staffelung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten eingestuft waren.

 

Die Verwaltung regt daher an, die Richtlinie zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen.

 

Im Landkreis Ammerland wird lediglich in der Gemeinde Edewecht ein ähnlicher Fonds angeboten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

35170.433900: jährliche Einsparungen in Höhe von 10.000 €

 

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Anlage/n:

Richtlinie der Stadt Westerstede zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Sozialfonds

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Sozialfonds mit Unterschrift BM (1039 KB)