Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die anliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede wird beschlossen.
Sachverhalt:Seit einigen Jahren sind alle in Niedersachsen gehaltenen Hunde im zentralen Hunderegister anzumelden und die Hunde müssen einen Chip tragen. Ein Grund für die Einführung dieses Hunderegisters war die zügige Ermittlung des Hundehalters.
Nach den derzeitigen Bestimmungen in der Hundesteuersatzung der Stadt werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Verwaltung hat jedoch feststellen müssen, dass die Hundesteuermarken oftmals nicht von den Hunden getragen werden. Eine Halterermittlung ist dann nicht möglich.
Angepasst an die Einführung des Zentralen Hunderegisters kann auf die Ausgabe von Hundesteuermarken künftig verzichtet werden, da eine evtl. notwendige Ermittlung des Hundehalters über den vorgeschriebenen Chip erfolgen kann. Der Bauhof hat ein Lesegerät zum Auslesen der Chipmarke; ebenfalls das Veterinäramt sowie die Tierärzte.
Damit kann § 11 der Satzung ersatzlos gestrichen werden (betrifft Hundesteuermarken).
Bei dieser Gelegenheit soll die derzeitige Hundesteuersatzung an die Mustersatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes in einigen Punkten angepasst werden:
Für die derzeit veranlagten juristischen Personen (11 Fälle) bleibt im Rahmen des Bestandschutzes die derzeitige Besteuerung bestehen.
Für den Wegfall von Steuerermäßigungen ist kein Bestandschutz erforderlich, da entsprechende Befreiungen/Ermäßigungen zur Zeit nicht gewährt werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Änderungen in eine Neufassung der Hundesteuersatzung eingearbeitet. Die Neufassung soll ab 2019 gelten.
Finanzielle Auswirkungen:Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da derzeit keine Hundesteuermäßigungen gewährt werden, deren Tatbestände wir für die Zukunft streichen. Die Ersparnis bei den Hundesteuermarken beläuft sich auf das Jahr heruntergerechnet auf einen sehr geringen Betrag.
Anlage/n:Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede in der vorgesehenen Fassung ab 2019
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||