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Vorlage - 17/0295  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik für die Aufgaben Tiefbau und ÖPNV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Vorberatung
23.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

ohne

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über das notwendige Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Ausschusses für Straßen und Wege die nachfolgenden Bereiche:

 

Bereich:   TIEFBAU

1Straßenbau, Straßenverwaltung (mit Straßenbeleuchtung)

2Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung automatischer Signalanlagen und Parkleiteinrichtungen

3Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Verwaltung von Ingenieurbauten

4Wasserbau

5Regenwasserbeseitigung

6Planung, Entwurf, Bau, bauliche Unterhaltung von schienengebundenen Stadtbahnen (Industriestammgleise)

7Mitwirkung bei Baugenehmigungen und bei der Bauleitplanung

8Betreuung von Bushaltestellen

 

Bereich:   WIRTSCHAFTS- UND VERKEHRSFÖRDERUNG

4.2Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

- Wahrnehmung der Interessen bei überörtlichen Planungen der Fahrplangestaltung

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede ist in der Präambel u. a. vorangestellt worden, dass eine „gute Grundinfrastruktur“ angestrebt wird, was im Kontext mit den vorgenannten Bereichen zu betrachten ist. Konkret wurden die nachfolgenden wesentlichen Leitsätze festgeschrieben:

 

Infrastruktur und Verkehr

Wir wollen

  • die Unterhaltung und den Ausbau unseres Straßennetzes planmäßig nach dem Straßenschadenkataster der Stadt umsetzen.
  • Kreuzungen durch den Bau von Kreisverkehren entschärfen.
  • beim Ausbau von Straßen die Belange des Naturschutzes berücksichtigen.
  • die Belange des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs, insbesondere auch die der Verkehrsteilnehmer mit Handicap, bei unserer Verkehrsplanung gleichberechtigt zu denen des Pkw-Verkehrs berücksichtigen.
  • uns für die langfristige Reaktivierung des Bahnanschlusses Westerstede durch die Sicherung des Streckenabschnittes Westerstede-Ocholt einsetzen.
  • „Shared Space“ (gemeinsam genutzter Verkehrsraum) im Zentrum und geeigneten Bereichen der Stadt einführen.
  • die Beschilderung unserer Straßen auf ein Mindestmaß reduzieren.
  • die Anbindung des Klinikzentrums verbessern und den Stadtverkehr entlasten.

 

Teils korrespondiert dies mit Leitsätzen aus anderen Themenfeldern

Wir wollen

  • bei der Gestaltung des öffentlichen Raums mit den Augen der

Menschen mit Handicap schauen.

  • die Erweiterung vorhandener und die Erschließung neuer Gewerbegebiete fortsetzen.
  • bei der Erschließung von Gewerbe- und Wohngebieten den Breitbandkabel-Ausbau berücksichtigen.

 

 

ÖPNV

Wir wollen

  • den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs durch die Schaffung von Haltepunkten und die Berücksichtigung bei der Verkehrsplanung fördern.
  • den Verein BürgerBus Westerstede e. V., der das bestehende ÖPNV-Netz sinnvoll ergänzt hat, bei vertretbarer Auslastung weiter fördern.
  • unsere Einflussmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn nutzen, um die Bedeutung der Bahnstation Westerstede-Ocholt zu stärken.
  • den Flugplatz Felde bei der Weiterentwicklung zum Geschäftsflugplatz unterstützen.

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10% der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zur berücksichtigen, ob

-          es sich um eine Pflicht- oder freiwillige Aufgabe handelt,

-          die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet werden.

 

TIEFBAU:

zu 1) Die Unterhaltung der Straßen/Wege/Plätze ergibt sich aus der Einstufung der Straßen entsprechend der Widmung und Verkehrsbedeutung unter Berücksichtigung des Straßenschadenkatasters. Je höher diese Einstufung, desto mehr Aufwand muss i. d. R. betrieben werden, damit die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nach den einschlägigen Vorschriften nachkommt. Hier wurden in der Vergangenheit diverse Maßnahmen ergriffen, um den Aufwand zu reduzieren. Anzuführen ist hier der Schutz der Oberflächen vor eindringendem Wasser (Oberflächenbehandlung), die Befestigung von Bermen durch Schotter/Kunststoffplatten, die Entschärfung von Fahrbahnkannten durch den Einsatz von Kaltmischgut sowie der Einsatz einer Heißluftlanze zum Schließen von Rissen.

Weiter wurde der technische Bereich z. B. durch einen Hubsteiger, einen Forstmulcher und ein großes Laubgebläse erweitert. Weiter wurden die Grabenunterhaltung und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wieder vom Baubetriebsamt übernommen, wodurch eine Kosteneinsparung erzielt wurde. Beispielweise kann der Hubsteiger quasi ganzjährig (Baumpflege + Straßenbeleuchtung) genutzt werden. Die vorgenannten Maßnahmen haben zu einer deutlichen Reduzierung der lfd. Unterhaltungsmaßnahmen geführt, da Schadstellen frühzeitig ausgebessert und beispielsweise die Leuchtmittel im Block getauscht wurden, so dass merklich weniger Beschwerden aus der Bevölkerung als in früheren Jahren eingehen.

So werden Reparaturen bei der Straßenbeleuchtung jetzt innerhalb von 3 Werktagen abgewickelt; vor 2013 lag der Wert noch bei 7 Werktagen. Auch sind in den letzten Jahren  weniger Sturmschäden aufgetreten, was ein Indiz für eine gute und nachhaltige Baumpflege ist. 

Zunehmend werden Holzleitpfähle durch Kunststoffpfähle wegen der längeren Lebensdauer ersetzt.

Die Unterhaltung von Sand- und Wanderwegen ist ein Bereich, der im Gegensatz zu den Straßen immer stärker Kapazitäten bindet. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass immer mehr Fuß- und Radwege gebaut werden. Zum anderen hat der Fahrradtourismus deutlich zugenommen, so dass die Wege immer stärker frequentiert werden. Dies auch zu nassen Jahreszeiten, so dass die Wege nicht abtrocknen können und deshalb große Schlammpfützen entstehen, wodurch sich das Problem noch verstärkt. Auch das geänderte Freizeitverhalten (Sport bei jedem Wetter in der Natur) und die bessere Technik (Mountainbikes und Elektroräder) sind hier für den Zustand der Wege nicht zuträglich. Andererseits können aufgrund der naturnahen Lagen hier keine besonderen Maßnahmen (Schotter) ergriffen werden. Oftmals sind diese Wege auch in Privateigentum, so dass wir die Entwässerung nicht grundlegend verbessern können.

Das zuletzt genannte Thema ist aber komplex und sollte in einer späteren Sitzung gesondert behandelt werden. Hierbei muss insbesondere betrachtet werden, welcher Aufwand bei den oftmals privaten Wegen aus öffentlichem Interesse (Sport, Tourismus aber auch historische Bedeutung) in Anbetracht der Finanzlage vertretbar ist. Insoweit sollte festgelegt werden, welcher Pflegezustand angestrebt werden soll.

 

Schlussendlich darf festgestellt werden, dass die Straßenunterhaltung schon auf vielfältige Weise optimiert wird, so dass die hier eingeplanten HH-Mittel die Lebensdauer der Straßen verlängern. Eine Einsparung in diesem Bereich hätte zur Folge, dass über kurz oder lang der investive Sanierungsbedarf zunehmen wird.

 

Im Bereich der Straßenverwaltung sind wir bestrebt, die Gewichtsbelastung der Straßen so  gering wie möglich zu halten, was aber durch die technischen Entwicklung in der Landwirtschaft, der Müllentsorgung und der Schülerbeförderung oftmals nicht den gewünschten Erfolg herbeiführt. So ist eine ammerlandweite Regelung zum Befahren der gewichtsbeschränkten Straßen (leider) gescheitert.   

 

Zur Straßenbeleuchtung darf noch ergänzt werden, dass die Stadt seit Jahren effizientere Leuchtmittel einsetzt, was zur Stromeinsparung beiträgt. Durch die Umstellung auf LED-Technik wird es hier demnächst weitere Einsparungen geben, sowohl beim Stromverbrauch als bei der Unterhaltung wegen der längeren Lebensdauer der Lampen.

 

 

zu 2) Bei den Signalanlagen gibt es kein Einsparpotential; beim Ersatz wird auf energiesparende Technik geachtet.   

 

Zu 3) Zu den Ingenieurbauwerken zählen insbesondere Brücken und Durchlässe, die wie die  Straßen regelmäßig kontrolliert und bedarfsgerecht unterhalten werden, so dass hier kein großes Einsparpotential besteht. Hier darf aber angeführt werden, dass beispielsweise die Steganlage in Westerloy wesentlich verkürzt und dass auf ein Durchlass in Ocholt, Westerwischen, ganz verzichtet wurde, wodurch dauerhaft Kosten eingespart werden. Weiter wurden bei Holzbrücken der Oberbelag und Brückengeländer jeweils aus Kunststoff ersetzt, so dass man hier zukünftig weniger Unterhaltungsaufwand haben wird.

Weiter wurde bei den Brunnen die Technik ersetzt (stromsparende Pumpen und Einsatz von Pumpen, die nicht so oft gereinigt werden müssen).

Die vorgenannten Verfahrensweisen sollten fortgeführt werden.   

 

zu 4) Hier gibt es Überschneidungen 3), so dass hierauf verweisen werden kann. Wir versuchen, die offenen Straßengräben zu erhalten, da diese die optimale Entwässerung zum Schutz des Straßenkörpers gewährleisten.

 

zu 5) 

Die Entwässerungsanlagen werden regelmäßig gereinigt/gespült und bedarfsgerecht instandgesetzt. Hierbei muss gesehen werden, dass die Regenrückhaltebecken und die Gräben in früheren Jahren teils nicht im erforderlichen Umfang gepflegt worden sind. Durch die Übernahme der Grabenunterhaltung durch die Stadt und das jetzt eingeführte großflächige Räumen der Regenrückhaltebecken (Bewuchs fast vollständig beseitigen) wurden Verbesserungen erreicht, die sich mittelfristig auch finanziell bemerkbar machen werden. Bei der Bauleitplanung aber muss zukünftig stärker darauf geachtet werden, dass Unterhaltungsstreifen an Entwässerungseinrichtungen freigehalten werden, da nur so ein kostengünstiger Maschineneinsatz möglich ist. Die Unterhaltung des Regenkanals wird aber in absehbarer Zeit zunehmen, da immer mehr Wohn- und Gewerbegebiete erschlossen und bestehende Altanlagen altersbedingt mehr Aufwand auslösen werden. Der Bestand wird sich künftig auch durch die Auftrennung des Mischkanalsystems noch erhöhen.

 

zu 6) Durch die Teilentwidmung der Bahnstrecke wird sich der Aufwand mittelfristig reduzieren.

 

zu 7) Reine Verwaltungstätigkeit, so dass hier keine Einsparung möglich ist. Die Einbindung ist aber von großer Bedeutung, damit beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung auf eine kostenoptimierte Entwässerungsplanung geachtet wird.

 

zu 8) Hier gilt es für die Zukunft einen „vernünftigen“ Maßstab zu finden, was insbesondere die technische Ausstattung und auch die Anzahl der Haltestellen betrifft. Die Haltestellen wurden in der Vergangenheit großzügig ausgewiesen, was unproblematisch ist, wenn nur ein Haltestellenschild und ein Fahrradständer aufgestellt werden. Teils wurde dies auch durch die Umstellung der Fahrrouten der Schulbusse ausgelöst (Einsatz größerer Busse zur Personaleinsparung oder Änderung der Schuleinzugsbereiche). Durch die per Gesetz  vorgeschriebene Barrierefreiheit sind hier aber demnächst große Investitionen trotz Förderung und nicht unerhebliche Unterhaltungskosten zu erwarten. Leider ist bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, für den das Beteiligungsverfahren jetzt abgeschlossen wurde, die thematische Auseinandersetzung wenig hilfreich. Für die Bedienungsebenen 1 und 2 ist dies unproblematisch; bei der Bedienungsebene 3 (vordringlich Schülerbeförderung) sind aber erhebliche Folgekosten zu erwarten. Entsprechend hat die Stadt in ihrer Stellungnahme eingefordert, dass der Nahverkehrsplan hier nachgesteuert werden sollte.

 

WIRTSCHAFTS- UND VERKEHRSFÖRDERUNG

zu 4.2reine Verwaltungstätigkeit – kein Einspareffekt möglich, da fremdbestimmt.

 

Fazit:

Einsparungen im Ergebnishaushalt sind kaum möglich, da hier vordringlich gesetzliche Anforderungen und Pflichtaufgaben den Maßstab des Mitteleinsatzes bestimmen. Durch die vorgenannten vielen kleinen Maßnahmen werden die zur Verfügung stehenden Mittel optimiert eingesetzt, so dass möglichst viel erreicht wird. Die dadurch „eingesparten“ HH-Mittel werden zum Erhalt der Infrastruktur eingesetzt, damit der Investitionsbereich nicht noch weiter ausgedehnt werden muss. Es geht aber zukünftig auch darum, den Mitteleinsatz weiter zu optimieren und teils aber auch Standards zu reduzieren, wie oben bei den Sandwegen oder Bushaltestellen ausgeführt. Dies muss aber politisch begleitet werden, beispielsweise durch die Entwidmung von „unwichtigem“ Verkehrsraum.

Abschließend erlauben wir uns den Hinweis, dass es – teils auch aus der Politik - oftmals Hinweise auf Gefahrenstellen gibt, die sich im Nachhinein als normale Straßenschäden herausstellen, die im Rahmen der vierteljährlichen Kontrollen sowieso erfasst und beurteilt werden. Diese Meldungen sind gut gemeint, lösen aber umgehend eine gesonderte Kontrollfahrt aus, die unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir sind für alle Hinweise dankbar, das Wort „Gefahr“ sollte aber nur in angemessenen Fällen gebraucht werden. So ist es gute Praxis, diese Beurteilung bei telefonischen Hinweisen zu hinterfragen, damit die Lage richtig eingestuft wird. 

 

 

 

Investitionshaushalt

Auch hier wurde der Mitteleinsatz durch Maßnahmen optimiert, die nachfolgend aufgezählt werden:

-          Verzicht auf Vollausbau, d. h. dass der Untergrund soweit vertretbar unangetastet bleibt; nur bei nicht tragfähigen Stellen wie, z. B. Moor, erfolgt ein Bodenaustausch.

-          Verzicht auf Vollausbau auch bei nicht tragfähigem Unterbau; wurde teils in Ihausen, Am Kanal und beim Ringelmannsdamm praktiziert, hier sind aber Verwerfungen z. B. wegen der Mineralisierung unvermeidbar. 

-          Hocheinbau, d. h. der bestehende Straßenbelag wird bei entsprechender Eignung als Unterbau wieder eingesetzt; dadurch erhöht sich aber das Straßenniveau, was auf der freien Strecke i. d. R. unproblematisch ist; nicht möglich bei zu schmalen Bermen; Zusatzkosten entstehen aber beim Anpflastern der Hofeinfahrten, was aber in der Gesamtbetrachtung dennoch wirtschaftlich ist.

-          Straßenbau im Einschichtverfahren, d. h. es wird nur eine sog. Tragdeckschicht eingebaut, was aber nur bei Nebenstrecken mit nicht zu hoher Verkehrsbelastung möglich ist. Technisch bedingt ist die Oberfläche nicht so ebenflächig wie beim Zweischichtverfahren, was immer wieder zu Beschwerden führt.

-          Straßenbau vordringlich in Asphaltbauweise.

-          Verzicht auf Asphaltbauweise bei Straßen mit sehr untergeordneter Verkehrsbedeutung. Diese wurden dann aus Kostengründen in Schotterbauweise hergestellt.

-          großflächige Oberflächensanierung mit Verstärkungsvlies; hier wird nur die obere Asphaltschicht abgefräst und ersetzt; zur Überbrückung von Rissen wird das Verstärkungsvlies eingebaut.

-          Reduzierung des Straßenquerschnitts, wie z. B. Neulanden und Ringstraße.

-          kompletter Verzicht auf Nebenanlagen; i. d. R. in dörflichen Baugebieten sinnvoll.

-          Ausbau von Straßen nur mit einer Nebenanlage, wie in der Anton-Günther-Straße

-          Verzicht auf Pflanzbeete und Gestaltungselemente

-          Verzicht auf Rinnenanlagen

-          (Einwerbung von Fördergeldern)

 

Fazit:

Die vorgenannten Einsparpotentiale werden seit Jahren genutzt und haben sich verwaltungsseitig als sinnvoll herausgestellt, da der Kosten-Nutzen-Faktor wesentlich besser ist als beim Vollausbau. Andererseits muss man aber mit den Folgen auch entsprechend umgehen, da die Qualität teils geringer ist. Hierüber hat man schon im Fachausschuss bei der Aufstellung des Straßenkatasters in 2011 diskutiert, welchen Ausbaustandard man künftig anstreben möchte. Auch in den folgenden Sitzungen hat man erklärt, dass man bei der Straßensanierung einen „befriedigenden“ Zustand erreichen möchte. Diese Praxis sollte bestätigt und fortgeführt werden.

 

Schlussbetrachtung:

Aus technischer Sicht sollten die HH-Ansätze nicht reduziert werden, da man dann wieder eine Situation auslösen würde, wie sie vor 2010 bestanden hat. Seinerzeit mussten bekanntlich Investitionen zurückgestellt werden, um Frostschäden beseitigen zu können. Nur durch die Kombination von Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in jeweils angemessener Höhe wird es gelingen, die Straßen in einem befriedigenden Zustand zu erhalten.

Hierbei wird nicht verkannt, dass nach dem Straßenschadenkataster sehr wohl eine Verbesserung beim Straßenzustand eingetreten ist. Diese Praxis sollte aber fortgesetzt werden, da der Handlungsbedarf insbesondere im innerstädtischen Bereich noch enorm ist. Auch die  Auftrennung der Mischkanäle und der Nachholbedarf im Bereich der Regenentwässerung sollten nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die „gute Grundinfrastruktur“ kann nachhaltig nur mit einer kontinuierlichen Finanzausstattung gesichert werden. 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: