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Beschlussvorschlag:Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, Frau Irene Metzner gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 NKomVG zur ständigen Stellvertreterin der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen. Dem Rat wird vorgeschlagen, Frau Irene Metzner für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als ständige Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € monatlich zu gewähren und die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen zu erlassen.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Westerstede hat Frau Nina Pohovski mit Wirkung vom 01.10.2017 zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten berufen. Die bisherige ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Irene Metzner, hat sich bereit erklärt, zukünftig die ehrenamtliche Stellvertretung wahrzunehmen. Für die Bestellung der Stellvertreterin ist gemäß § 8 Abs. 2 NKomVG der Verwaltungsausschuss zuständig. Vor der Bestellung soll die Gleichstellungsbeauftragte gehört werden.
Da Frau Metzner die Stellvertretung ehrenamtlich wahrnehmen wird, sollte hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden. Vorgeschlagen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 €. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung erfordert eine Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen. Für die Entscheidung über die Satzungsänderung ist der Rat zuständig.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Im Haushalt 2018 vorgesehen
Anlage/n:Änderungssatzung
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