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Vorlage - 17/0297  

 
 
Betreff: Bestellung einer ständigen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten sowie Gewährung einer Aufwandsentschädigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, Frau Irene Metzner gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 NKomVG zur ständigen Stellvertreterin der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.

Dem Rat wird vorgeschlagen, Frau Irene Metzner für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als ständige Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € monatlich zu gewähren und die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen zu erlassen.

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Westerstede hat Frau Nina Pohovski mit Wirkung vom 01.10.2017 zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten berufen.

Die bisherige ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Irene Metzner, hat sich bereit erklärt, zukünftig die ehrenamtliche Stellvertretung wahrzunehmen. Für die Bestellung der Stellvertreterin ist gemäß § 8 Abs. 2 NKomVG der Verwaltungsausschuss zuständig. Vor der Bestellung soll die Gleichstellungsbeauftragte gehört werden.

 

Da Frau Metzner die Stellvertretung ehrenamtlich wahrnehmen wird, sollte hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden. Vorgeschlagen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 €. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung erfordert eine Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen. Für die Entscheidung über die Satzungsänderung ist der Rat zuständig.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

300

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

Im Haushalt 2018 vorgesehen

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

 


Anlage/n:

Änderungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 1. Änderungssatzung Aufwandsentschädigung (11 KB)