Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Im Rahmen der Beratungen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Aufgabenkritik für alle Aufgabenbereiche durchzuführen. Als Ziel wurde im Rahmen dieser Beschlussfassung mittelfristig eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen angestrebt. In den einzelnen Fachausschüssen sollte über die Notwendigkeit der Aufgabenerledigung und des dazugehörigen Budgetvolumens sowie die Investitionsplanungen der kommenden Jahre beraten werden. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio.€ je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.
Bürgermeisterbüro
Entsprechend des Organisations- und Geschäftsverteilungsplanes sind dem Bürgermeisterbüro folgende Aufgaben zugewiesen:
Aufgabengruppe 10 Zentrale Verwaltung
5Angelegenheiten der Repräsentation, Ehrungen, Partnerschaften und Patenschaften:
Aufgabengruppe 13 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
1Information von Presse, Rundfunk, Fernsehen, Nachrichtenagenturen und anderen Medien 2Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Pressebesichtigungen, Vermittlung von Interviews, Betreuung von Journalisten 3Zusammenarbeit mit anderen Pressestellen und Informationsdiensten 4Vertretung und Förderung städtischer Interessen in Literatur, Publizistik, Film, Bild und anderen Medien 7Bürgerinformation über städtische Planungen und Aktivitäten durch Publikationen, audiovisuelle Mittel, Ausstellungen, Veranstaltungen oder besondere Einrichtungen 9Stadtwerbung 10Herausgabe von Anzeigen 11Auswertung kommunalpolitischer Mitteilungen der örtlichen und überörtlichen Presse
Aufgabengruppe 30 Recht
2Mitwirkung beim Erlass von Rechtsvorschriften 3Mitwirkung bei der Herausgabe der Ortsrechtsammlung 9Mitwirkung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitarbeiter 10Führung von allgemeinen Rechtsstreitigkeiten 13Strafanzeigen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Stadt, soweit nicht Dezernat III zuständig 15Vorbereitung der Wahl von ehrenamtlichen Richtern
Aufgabengruppe 10 – Zentrale Verwaltung Neben den Ehrungen zu den Ehe- und Geburtstagsjubiläen, der Einweihungen, Betriebsjubiläen oder anderen Feierlichkeiten von Westersteder Firmen, Vereinen oder Einrichtungen werden auf diesem Arbeitsplatz auch die übrigen Einladungen und Besuche des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter organisiert und entsprechend vorbereitet. Der Empfang von Gästen wird organisiert. Sämtliche Repräsentationsaufgaben der Spitze der Stadt Westerstede werden hier vom Sekretariat des Bürgermeisters verwaltungsmäßig begleitet. Grußworte und Reden der Bürgermeister werden dafür hier vorbereitet. Darüber hinaus fällt in diesen Aufgabenbereich die Organisation und die Einladung zum Ehrenabend für Ehrenamtliche, zur jährlichen Neubürgerbegrüßung, die Organisation des Rahmenprogramms zur RHODO sowie anderer repräsentativer Veranstaltungen wie der Wahltalk, der Niedersachsentag, die Bürgermeisterwette mit den Westersteder Kindern, Ausstellungen im Rathaus oder Aktionen zum Offenen Rathaus. Im Bereich des Ehrenamtes sind jährlich der Niedersächsischen Staatskanzlei und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund Vorschläge für Auszeichnungen im Bürgerengagement zu unterbreiten. Das Bürgermeisterbüro ist Bindeglied zwischen Ehrenamtlichen und Stadtverwaltung für allgemeine Angelegenheiten. Wichtige Informationen werden per Rundmail an alle Vereine, Verbände, Institutionen etc. weitergegeben. Alle Vereine und Institutionen erhalten darüber hinaus ein Schreiben zum Jahreswechsel mit Informationen über wichtige Angelegenheiten des zurückliegenden Jahres und Dank für das ehrenamtliche Engagement. Allesamt sind diese Aufgaben freiwillig, wenn auch die Position des Bürgermeisters eine gewisse repräsentative Tätigkeit fordert. Die Intensität der verwaltungsmäßigen Begleitung sowie der Umfang der vorzunehmenden Ehrungen, Besuche und eigener Veranstaltungen sind jedoch nicht festgelegt, haben aber direkt Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Stadt und zwar von Politik und Verwaltung.
2004 ist der Beschluss gefasst worden, mit der Stadt Pleszew in Polen eine Partnerschaft zu gründen. Die gegenseitigen Besuche, der Empfang von Gästen oder die Zusammenarbeit mit dem extra zu diesem Zweck gegründeten Verein sind Teile dieses Aufgabenfeldes. Auch bei dieser Partnerschaft handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, zu der sich die Stadt aber mit Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde verpflichtet hat.
Aufgabengruppe 13 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hierunter fällt die gesamte Pressearbeit als Information der Bevölkerung über das städtische Handeln, die politischen Beschlüsse und bedeutende Ereignisse. Auch Veranstaltungen werden an dieser Stelle pressemäßig begleitet und öffentlichkeitswirksam beworben. Pressemitteilungen und Pressegespräche werden erstellt und organisiert. Fragen der Presse werden beantwortet. Aber nicht nur die Lokalpresse ist Zielrichtung der Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch Zeitschriften, Broschüren oder andere Medien werden bei Bedarf mit städtischen Beiträgen beliefert. Auch die Betreuung der Internetseite gehört in diesem Zusammenhang zur Öffentlichkeitsarbeit. Mit Ausnahme der Information der Bevölkerung im Gefahren- oder Krisenfall bzw. bei Verkehrseinschränkungen oder sonstigen Hindernissen im öffentlichen Bereich ist auch dieser Aufgabenbereich vollständig freiwillig und damit im Umfang der Erledigung zu reduzieren. Verbunden ist dieses Aufgabenfeld nur von einem sehr geringen Budget.
Aufgabengruppe 30 - Recht Die Begleitung in Rechtsstreitigkeiten, der Erlass von Rechtsvorschriften sowie die Vorbereitung von ehrenamtlichen Richtern ist direkt oder indirekt eine Pflichtaufgabe, die sich nicht kürzen lässt. Da dieses Aufgabenfeld von der Dezernentin mit wahrgenommen wird, ergäbe sich tatsächlich auch keine Personalreduzierung. Das Budget ist im Regelfall nicht groß, es sei denn, es käme zu außergewöhnlichen Gerichtskosten. Darauf kann aber nur bedingt Einfluss genommen werden
Hauptamt
Dem Hauptamt sind nach dem Organisations- und Geschäftsverteilungsplan im Wesentlichen folgende Aufgaben zugewiesen:
Aufgabengruppe 10 Zentrale Verwaltung:
Aufgabengruppe 11 Personal
Aufgabengruppe 12 Statistik und Wahlen
Aufgabengruppe 30 Recht
Aufgabengruppe 32 Sicherheit und Ordnung
Aufgabengruppe 33 Einwohner- und Meldewesen
Aufgabengruppe 34 Personenstand
Aufgabengruppe 35 Sozialversicherung
Aufgabengruppe 50 Soziales
Aufgabengruppe 64 Wohnungsförderung
Aufgabengruppe 65 Hochbau
Aufgabengruppe 70 Stadtreinigung
Aufgabengruppe 82 Forsten
Die Aufgabengruppen Feuerwehr und Zivilschutz wurden bereits im Feuerwehrausschuss , die Aufgabengruppe Märkte im Wirtschaftsausschuss behandelt.
Bei den Aufgaben des Hauptamtes handelt es sich fast ausschließlich um Pflichtaufgaben, bei denen lediglich die Effektivität der Arbeitsorganisation überprüft werden kann.
Aufgabengruppe 10 – Zentrale Verwaltung
Durch stetig steigende Angebote im Bereich E-Government werden Prozesse vereinfacht.
In diesem Bereich wäre allerdings Einsparpotential vorhanden. Schreibt man größere Reinigungsbereiche aus, so ist mit Ausschreibungsergebnissen zu rechnen, die zu Kostensenkungen führen würden. Die Zusatzkosten für die o.g. Spezialreinigungsaufträge müssten den Einsparungen durch die Vergabe der regulären Reinigungsleistungen allerdings gegengerechnet werden. Die Vergabe von Teilbereichen wird voraussichtlich eher zu einer Kostensteigerung führen, wie z.B. bei der bereits erfolgten Vergabe der öffentlichen Toiletten am ZOB. Ein Austausch mit den Hauptamtsleitern der übrigen Ammerländer Gemeinden hat ergeben, dass bei einer externen Vergabe von Reinigungsleistungen mit einem schlechteren Reinigungsergebnis zu rechnen ist. Teilweise haben die Gemeinden aus diesem Grund wieder eigenes Reinigungspersonal eingestellt. Eine Nachfrage bei der Hauptamtsleiterrunde Weser-Ems kam zu dem gleichen Ergebnis. Durchweg wurden schlechtere Reinigungsleistungen bei der externen Vergabe bestätigt, sowie der Trend zur Eigenreinigung zurückzukehren. Allerdings konnte auch bestätigt werden, dass die Fremdreinigung günstiger war. Denselben Effekt hätte auch eine Senkung der Reinigungsintervalle durch das eigene Personal. Allerdings senken niedrigere Reinigungsstandards auch die Wertschätzung der Nutzer und damit die Umsicht bei der Nutzung der Räumlichkeiten. Das führt letztendlich zu einem stärken Maß an Beschädigungen und daraus resultierenden Reparaturkosten.
Aufgabengruppe 11 - Personal
Aufgabengruppe 12 – Statistik und Wahlen
Aufgabengruppe 30 – Recht Hier erfolgt die organisatorische Abwicklung der Schiedsamtsangelegenheiten, wie Bestellung der Schiedsfrau/des Schiedsmannes, Aus- und Fortbildung, Aufwandsentschädigung usw. nach den gesetzlichen Vorgaben.
Aufgabengruppe 32 – Sicherheit und Ordnung Im Ordnungsbereich werden ausschließlich Verwaltungsaufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Zwei Beschäftigte in Vollzeit nehmen die Aufgaben wahr, wobei sie darüber hinaus auch noch Aufgaben aus den Bereichen Märkte, Feuerwehr und Katastrophenschutz abdecken. Die Gewährleistung der Öffnungszeiten erfordert mindestens zwei Arbeitskräfte. In bisher eher weniger arbeitsintensiven Bereichen dieser Aufgabengruppe steigt der Arbeitsumfang stetig. Ursachen hierfür werden in der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen. Die Mitarbeiter des Ordnungsbereiches müssen immer häufiger Bürgerinnen und Bürger auffordern, ihren Pflichten nachzukommen, wie z.B. zum Rückschnitt der in den Straßenraum ragenden Hecken und Bäume. Außerdem gibt es vermehrt Beratungsbedarf im Bereich Nachbarschaftsrecht z.B. zu Lärmbelästigungen, Überwuchs, Einfriedung usw. Auch die Organisation der Bestattung in Westerstede verstorbener Personen ist inzwischen eine regelmäßige Aufgabe, da Familienangehörige sich häufig nicht um die Bestattung kümmern bzw. nicht auffindbar sind. Die Familienangehörigen sind anschließend meist zur Erstattung der Kosten verpflichtet, so dass inzwischen häufiger ein Rechtsstreit entsteht, der wiederum einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet. Auch neue bzw. geänderte Rechtsvorschriften wie z.B. das Nds. Hundegesetz und die Katzenkastrationsverordnung sorgen für zusätzlichen Arbeitsaufwand. Anstehende Personalveränderungen in dem Bereich lassen derzeit keine Veränderungen in den Arbeitsabläufen zu.
Aufgabengruppe 33 – Einwohner- und Meldewesen Die allesamt gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben dieses Bereiches werden im Bürgerbüro erledigt. Die Arbeitsabläufe sowie die zu nutzende Hard- und Software geben einen sehr engen rechtlichen Rahmen, so dass Veränderungen nicht möglich sind. Als bürgerfreundliches, offenes Rathaus wurden in Westerstede mit der Umstrukturierung zum Bürgerbüro vor fast 20 Jahren sehr umfangreiche Öffnungszeiten eingerichtet. Das Bürgerbüro hat montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Dies sind 42 Stunden wöchentlich und überschreitet die Öffnungszeiten anderer Bürgerbüros erheblich. Im Ammerland bewegen sich die Öffnungszeiten zwischen 23 und 32 Stunden pro Woche. Selbst die Stadt Oldenburg hat nur 36,5 Stunden und die Stadt Aurich nur 37 Stunden pro Woche geöffnet. Die umfangreichen Öffnungszeiten erfordern einen erhöhten Personalaufwand. Außerdem gibt es keine Bürozeiten ohne Publikum, zu denen längere Arbeitsabläufe in Ruhe erledigt werden können. Häufige Unterbrechungen lassen effizientes Arbeiten nicht zu. Die Westersteder Bürgerinnen und Bürger nehmen die umfangreichen Öffnungszeiten allerdings sehr gerne wahr und sind häufig positiv überrascht, dass auch samstags geöffnet ist. Dennoch sollte überlegt werden, die Öffnungszeiten etwas einzuschränken, um hier effektiver arbeiten zu können. Den Bürgerinnen und Bürgern könnte für evtl. geschlossene Nachmittage oder für die Mittagspause auch die Möglichkeit der Online-Terminvergabe eingeräumt werden. So wäre die evtl. Reduzierung der Öffnungszeiten mit einer Erweiterung des Angebotes um moderne Terminvergaben ohne Wartezeiten verbunden.
Aufgabengruppe 34 – Personenstand Im Standesamt werden ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wahrgenommen. Die Öffnungszeiten sind nicht so umfangreich wie in dem Bürgerbüro (montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags 14.30 bis 17.30 Uhr). Durch das Krankenhaus und das Hospiz hat Westerstede sehr viele Geburten und Sterbefälle. Der Personalbedarf ist daher nicht vergleichbar mit den anderen Ammerländer Gemeinden. Im Vergleich zu Städten mit Krankenhäusern ist Westerstede personell jedoch entsprechend gleichwertig aufgestellt. Seit der Flüchtlingskrise ist der Arbeitsaufwand für Personenstandsurkunden mit Auslandsbeteiligung stark angestiegen, da hier das jeweils ausländische Recht zu berücksichtigen ist. Zur Beantragung von Personenstandsurkunden soll für Westerstede in 2018 ein Online-Angebot mit Bezahlsystem eingeführt werden. Dieses Angebot verkürzt Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger und wird bei entsprechender Nutzung zu einer Verschlankung der Arbeitsabläufe führen.
Bei den Aufgaben der Aufgabengruppen 35, 50, 64 und 82 handelt es sich um sehr kleine Arbeitsanteile zu denen eine Verpflichtung besteht. Einsparmöglichkeiten gibt es nicht.
In den Aufgabengruppen 65 – Gebäudeunterhaltung Rathaus und 70 – Planung und Verwaltung der öffentlichen Toilettenanlagen wird das Hauptamt nur organisatorisch tätig und erhält Unterstützung aus dem Bereich Gebäudebewirtschaftung des Amtes für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing. Hier könnte überlegt werden, die Aufgabe komplett an das Amt zu übertragen, um Reibungsverluste zu vermeiden. Zusammenfassung der möglichen Veränderungen in der Arbeitsorganisation: Einführung einer zentralen Protokollführung (schnellere Protokollerstellung möglich, einheitlicher Stil, allerdings zusätzliche Personalkapazitäten im Hauptamt erforderlich) Einrichtung einer zentralen Vergabestelle (rechtssichere Vergaben, präventive Korruptionsbekämpfung, Einrichtung entspricht der Empfehlung des Landesrechnungshofes) Abschluss eines Rahmenvertrages für Büromaterial (Ziel: günstigere Konditionen) Ausschreibung Gebäudereinigung (Kostensenkung, allerdings Verlust sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und Reduzierung der Reinigungsleistung inkl. der davon ausgehenden Präventionswirkung bei Beschädigungen, diese Maßnahme wird verwaltungsseitig nicht empfohlen!) Einstellung der kostenlosen Kopien für Vereine (Ersparnis von ca. 1.500 € jährlich – Personalkosten von 500 € werden nicht eingespart, da Mitarbeiter vorhanden, aber Freiraum für andere Tätigkeiten. Nachteil: negatives Signal an das Ehrenamt) Einschränkung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros verbunden mit der Einführung einer Online-Terminvergabe (effektiveres Arbeiten zu Schließungszeiten, langfristig evtl. ein geringerer Personalbedarf) Einführung eines Online-Angebotes zur Beantragung von Personenstandsurkunden mit Bezahlsystem Übertragung der Aufgaben Gebäudeunterhaltung Rathaus sowie Planung und Verwaltung der öffentlichen Toilettenanlagen an das Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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