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Vorlage - 18/0349  

 
 
Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2013, der Entlastung des Bürgermeisters sowie der Ergebnisverwendung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.

2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie in der Anlage aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede ist gemäß § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfungsbericht (Seite 30) ebenso bestätigt.

 

In Bezug auf die Prüfungsfeststelllungen wird auf die Stellungnahme des Bürgermeisters verwiesen. Anhaltspunkte die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.

 

Verwendung des ordentlichen Überschusses/Fehlbetrags

Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 7.063.150,11 € beinhaltet einen Jahresfehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 15.953,87 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 7.079.103,98 € wird der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 

 

Der Bestand der ordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 8.268.306,31 €.

 

Der Jahresfehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

 

 

Verwendung des außerordentlichen Überschusses/Fehlbetrags

Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 1.008.984,89 € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 125,61 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.009.110,50 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 

Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 1.602.579,48 €.

 

Der Jahresfehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2013 (4714 KB)      
Anlage 2 2 Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2013 (1115 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfungsbericht 2013 (326 KB)