Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:1) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie in der Anlage aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gemäß § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfungsbericht (Seite 29) ebenso bestätigt.
In Bezug auf die Prüfungsfeststelllungen wird auf die Stellungnahme des Bürgermeisters verwiesen. Anhaltspunkte die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.
Verwendung des ordentlichen Überschusses/Fehlbetrags Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.835.009,94 € beinhaltet einen Überschuss der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 12.847,31 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.822.162,63 € wird der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
Der Bestand der ordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 10.090.468,94 €.
Der Überschuss der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
Verwendung des außerordentlichen Überschusses/Fehlbetrags Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 662.949,60 € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 597,82 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 663.547,42 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 2.266.126,90 €.
Der Jahresfehlbetrag der unselbständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||