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Sachverhalt:Die Stadt Westerstede hat in den beiden vergangenen Haushaltsjahren die strukturellen Defizite im Haushalt erkannt. Sowohl die Politik als auch die Verwaltung haben bereits im vergangenen Jahr die ersten Schritte eingeleitet, um der Entwicklung entgegenzuwirken. Im Sommer 2017 wurde das konstante Investitionsniveau beschlossen, um die Abschreibungen im Ergebnishaushalt zu nivellieren und gleichzeitig den Investitionsbedarf auf eine plan- und finanzierbare Grundlage zu stellen. Darüber hinaus wurden im zweiten Halbjahr 2017 alle Aufgabenbereiche im Rahmen einer Aufgabenkritik analysiert.
Mit der Einladung zum Haushaltssauschuss vom 28.11.2017 wurde das Gesamtergebnis der Aufgabenkritik 2017 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde sich auf das Ziel verständigt, in den nächsten 4 Jahren 10 % der Aufwendungen einzusparen. Es wurde relativ schnell deutlich, dass ein konkreter Ausgangswert benannt werden muss, um die 10 % auch wertmäßig erfassen zu können. Die Verwaltung wurde damit beauftragt einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Der Vorlage ist nunmehr die Herleitung eines entsprechenden Ausgangswerts beigefügt, der in der Sitzung explizit vorgestellt wird. Die Gesamtaufwendungen der Jahre 2012-2018 wurden um die Bereiche verringert, die einerseits eigenständig die Aufwendungen durch entsprechende Erträge decken müssen, oder andererseits nicht von Seiten der Stadtverwaltung beeinflusst werden können.
Im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunkts wird neben der Herleitung des Ausgangswerts auch die momentane Haushaltslage vorgestellt. Insbesondere der (evtl.) Wegfall der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2019 in Höhe 1.529.700 € kann sich negativ auf das kommende Haushaltsjahr auswirken. Es wird hier auch auf die Beschlussvorlage 18/0347 verwiesen.
Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2018 wurde ebenso von Seiten der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland darauf hingewiesen, dass die Stadt Westerstede die nötigen Anstrengungen unternehmen muss, um sowohl den Haushaltsausgleich zu erreichen als auch die Eigenfinanzierungskraft zu stärken.
In der Anlage sind ein Auszug des jetzigen Finanzplans 2019 sowie eine aktualisierte Fassung des zu priorisierenden Investitionsprogramms 2019 zur Kenntnis beigefügt.
Anlage/n:
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