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Vorlage - 18/0363  

 
 
Betreff: Bereitstellung eines Übungsraumes für Musikgruppen und Bands als Ersatz für den Raum auf dem Jaspershof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

ohne

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 5. Feb. 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, den Musikgruppen und Bands auf dem Jaspershof nach Fertigstellung des Neubaus der Remise keinen Übungsraum mehr zur Verfügung zu stellen, um die anderen Nutzer des Jaspershofes vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen. Im Ausschuss bestand Einmütigkeit darüber, den Musikgruppen nach Wegfall des Raumes auf dem Jaspershofes auf jeden Fall einen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen. Spätestens mit Beginn des Abrisses der alten Remise auf dem Jaspershof ist deshalb eine Ersatzlösung für die Musiker zu finden. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich dafür ausgesprochen, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 12. März 2018 zu setzen.

 

Frau Exner, die Leiterin des Zentrums für Kinder und Jugend, hat eine kurze Abhandlung über die Notwendigkeit eines Übungsraumes für die jugendlichen Musiker verfasst, die anliegend beigefügt ist. Des Weiteren ist ein Antrag des Jugendbeirats vom 16.06.2016 beigefügt, in dem ebenfalls der Wunsch nach einem Raum für den genannten Zweck kund getan wird.

 

Inzwischen hat die Verwaltung mehrere städtische und andere Objekte in Augenschein genommen bzw. auf Geeignetheit für den genannten Zweck geprüft. Nachfolgend sind die Objekte mit der entsprechenden Beurteilung aufgelistet:

 

aI Schule an der Goethestraße

Ein Raum in dieser Schule, der überhaupt in Frage käme, wäre der Keller. Hier werden aber erhebliche Probleme wegen des Fluchtweges gesehen. Auch sind dort Beschwerden der Nachbarschaft zu erwarten. In der Vergangenheit hat es hinsichtlich Lärmbelästigung schon Klagen der Anlieger gegeben.

Grundsätzlich wird ein Bandraum in einer Schule als problematisch angesehen. Zum Teil überschneiden sich die Schulbetriebszeiten und Übungszeiten der Musikgruppen in den Nachmittagsstunden. Das würde den Schulbetrieb stören. Schließlich ist zu beachten, dass die Musikgruppen mit dem Zugang zum entsprechenden Bandraum auch den Zugang zu anderen Bereichen der Schule erhalten würden, da ein Raum mit einem separaten Eingang in keiner Schule zur Verfügung steht.

 

b) Robert-Dannemann-Schule

Hier steht kein Raum zur Verfügung. Im Übrigen gilt das unter a) Absatz 2 Gesagte.

 

b) Gymnasium

Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus werden wegen des Wegfalls der Containerklassen während der Bauphase sämtliche Räume für Unterrichtszwecke benötigt.

 

c) Gymnasium, Haus zu Jührden

Das nicht ausgebaute Dachgeschoss ist derzeit ungenutzt. Eine grobe Kostenschätzung für die Herrichtung zu einem Musikraum geht von Kosten in Höhe von 30.000 € aus. Fraglich ist allerdings, ob eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt würde. Letztendlich ist auch hier das Lärmproblem nicht zu unterschätzen. So hat es beispielsweise während der Übungstage des Jugendphilharmonischen Orchesters Niedersachsen in den Sommerferien schon Beschwerden aus der Nachbarschaft ergeben. Gegenüber dem Haus zu Jührden befindet sich das Restaurant Krömerei.

 

d) Anbau an das Jugendzentrum

Das wäre sicherlich der ideale Standort. Allerdings stehen dafür derzeit und wohl wegen der Deckelung der Investitionssumme im Haushalt der Stadt Westerstede mittelfristig keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

e) Wohnmodule in Burgforde

Jede Wohnung in dem Modul verfügt über drei nebeneinander liegende Räume zur Größe von je ca. 13 m². Ein einzelner Raum wäre als Übungsraum zu klein. Auch wenn die Wand zwischen zwei Räumen entfernt werden kann, ist das keine Lösung. Es würde ein sehr schmaler langer Raum entstehen. Zudem müsste dann die Küchenzeile im Mitteilteil der Einheit entfernt werden. Außerdem werden hier die Anforderungen an die Akustik wohl nicht erfüllt. 

 

f) Keller im evangelischen Haus (nicht im Eigentum der Stadt)

Eine Rückfrage bei der Kirchengemeinde ergab die vorläufige Auskunft, dass im Keller des evangelischen Hauses an der Kirchenstraße zwar ein geeigneter Raum zur Verfügung steht, der aber auch für andere Zwecke benötigt wird. Die Musikinstrumente könnten somit dort nicht ständig verbleiben. Aus Sicht der Verwaltung ist es unabdingbar, dass der Übungsraum für die Musikgruppen ausschließlich diesen zur Verfügung steht. 

 

g) ehemaliger Bioladen im Bahnhof (nicht im Eigentum der Stadt)

Eine Rückfrage beim Eigentümer ergab, dass die Räume an eine Fahrschule vermietet sind.

 

h) Räume der DLRG in den ehem. Umkleidegebäude des Schwimmbades auf der Hössen

Diese Räume werden komplett von der DLRG genutzt. Es wäre eine Teilkündigung des Mietvertrages erforderlich. Eine Rückfrage bei der DLRG ergab, dass alle Räume derzeit für Vereinszwecke genutzt werden.

 

i) Ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen Herbricht, Hüllstede

In dem Wohnhaus wäre grundsätzlich ein geeigneter Raum vorhanden. Allerdings würde dann eine Nutzung der übrigen Räume für Wohnzwecke hinfällig sein. Das würde bezogen auf die Gesamtfläche der Wohnungen bedeuten, dass nur ein geringer Teil der Wohnung von den Musikgruppen genutzt würde und die restliche Fläche nur noch als Lagerfläche zur Verfügung stünde. Die Lage des Gebäudes wird von der Stadtjugendpflege ohnehin kritisch gesehen, da es für Jugendliche ohne Fahrzeug schwer zu erreichen ist. Letztendlich ergibt sich derzeit die Gelegenheit, eine der Wohnungen im Gebäude mit Schutzsuchenden zu belegen, mit der Folge, dass eine angemietete Wohnung aufgegeben werden kann.

 

j) Wohnhaus Sternkamp 10 A beim Bauhof

Auch in diesem Wohnhaus ist ein geeigneter Raum vorhanden. Allerdings würde auch hier bei einer Nutzung eines Raumes der Wohnung als Bandraum die Nutzung für Wohnzwecke entfallen. Zurzeit sind dort nur noch zwei Schutzsuchende untergebracht, die aber umgesetzt werden könnten. Da dieses Gebäude im Gegensatz zum Hof Herbricht dauerhaft im Besitz der Stadt Westerstede verbleibt, sind für die übrigen Räume auch andere Nutzungen denkbar.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Wahl des Objektes ab.

 

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Anlage/n:

Abhandlung der Leiterin des Zentrums für Kinder und Jugend vom 20.11.2017

Antrag des Jugendbeirats auf Erhalt/Einrichtung eines Bandraums vom 16.06.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Leiterin des Zentrums für Kinder und Jugend zum Bandraum (181 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Jugendbeirat Bandraum vom 16.06.2016 (33 KB)