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Vorlage - 18/0366  

 
 
Betreff: Vorläufige Belegsituation der Kindertagesstätten im Betreuungsjahr 2018/19
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Amt für Bildung und Leben wurden zum Stichtag 31. Januar wie bereits in den letzten drei Jahren alle Anträge auf einen Betreuungsplatz für das Betreuungsjahr 2018/19 ent­gegen genommen. Zum 01.02. hat nun das Hauptvergabeverfahren begonnen, bei dem alle Betreuungsanträge nach Erstwunsch sortiert und den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet werden. Erste Platz­zusagen für die Aufnahme zum 01.08. wurden bereits erteilt.

Die nach dem Stichtag eingegangenen Anträge werden am Ende des Verfahrens nach freien Kapazitäten bearbeitet.

 

Für eine belastbare Aussage zur Belegsituation ist es noch zu früh, wohl werden in der Sitzung erste Daten zur Belegung in den jeweiligen Einrichtungen bekannt gegeben.

Eine aktuelle Bedarfsplanung nach der Geburtenstatistik ist sowohl für den Kindergarten- als auch für den Krippenbereich als Anlage beigefügt.

 

Grundsätzlich lässt sich bereits jetzt feststellen, dass die Nachfrage nach Nachmittags­plätzen erheblich abgenommen hat und zu einer vermehrten Nachfrage nach Ganztags­plätzen und flexiblen Öffnungszeiten führt. Ferner gestalten sich die Erfüllung des Erstwunsches sowie eine unterjährige Platzvergabe immer schwieriger.

 

Für den Krippenbereich kann nach der derzeitigen Antragssituation die Nachfrage gedeckt werden. Hier werden zum 01.08.2018 insgesamt 92 Plätze in Kindertagesstätten sowie weitere Tagespflegeplätze bei Tagesmüttern frei. Dem gegenüber steht eine Nachfrage von 78 Plätzen (darunter 4 Zuzüge) zu Beginn des Betreuungsjahres und weiteren 32 Plätzen im laufenden Betreuungsjahr.

 

Schwieriger gestaltet sich die Vergabe der Kindergartenplätze. Hier werden im Sommer nach derzeitigem Stand 186 Plätze frei. Durch die geplante Neuregelung zum Einschulungsalter ist jedoch damit zu rechnen, dass Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September vollenden, noch bis Anfang Mai einen Antrag auf Rückstellung von der Einschulung stellen. Dies würde bedeuten, dass diese Kinder dann in der jeweiligen Einrichtung verbleiben und der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.

Insgesamt wären das:

 

 

Derzeit liegen 215 Anträge auf einen Kindergartenplatz vor. Darin enthalten sind:

-          11 voraussichtliche Zuzüge zu Sommer

-          2 neue Belegrechte für die Kita Jahnallee von auswärtigen Familien

-          22 unterjährige Platzvergaben, die einen Platz erst im laufenden Betreuungsjahr benötigen.

 

Eine Prognose über die tatsächliche Belegsituation für das Kindergartenjahr 2018/19 ge­staltet sich zum derzeitigen Zeitpunkt als äußerst vage, weil:

-          Wegzüge noch nicht berücksichtigt werden konnten

-          noch keine konkrete Regelung zum beitragsfreien Kitaplatz vorliegt. Dieses könnte dazu führen, dass Kinder, die im laufenden Kitajahr drei Jahre alt werden, ebenfalls einen Kindergartenplatz beanspruchen wollen, obwohl sie in einer Krippe untergebracht sind. Sollte es in diesem Bereich zu einer unterjährigen Platzvergabe kommen, müssten noch rd. 80 zusätzliche Plätze bereitgestellt werden.

 

Auch wenn diese Faktoren noch sehr ungewiss sind, muss schon jetzt eine Entscheidung über die Steigerung der Platzkapazitäten im Kindergartenbereich getroffen werden.

Dabei wären zeitnah in vorhandenen Einrichtungen folgende Optionen denkbar:

  1. Kita Jahnallee: die geplante altersübergreifende Gruppe mit 18 Plätzen startet zum 01.08. als Regelkindergartengruppe mit 25 Plätzen. Dies hätte zum Vorteil, dass die Ganztagsnachfrage bedient werden könnte. Nachteilig wäre, dass die vom Land in Aussicht gestellte Förderung für 5 Krippenplätze in Höhe von 60.000 € erst in Folgejahren beansprucht werden könnte. Zusätzliche Personalkosten würden nicht entstehen, da der Betreuungsschlüssel für beide Gruppenarten identisch ist. Wohl wäre das laufende Budget um ca. 2.500 € aufzustocken.
  2. Kindergarten Westerloy: in den vorhandenen Räumlichkeiten wird noch eine Kapazität von 10 Plätzen im fertiggestellten Anbau oder Mitarbeiterraum gesehen.

Für die Gruppe wären bei einer 5-stündigen Betreuung zusätzlich rd. 25.000 € Personal- und Sachkosten pro Jahr einzuplanen.

  1. Kindergarten Hollwege: eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Bewegungshalle als Gruppenraum für eine Regelgruppe mit 25 Plätzen könnte beantragt werden. Die Bewegungshalle müsste dann wieder in den Dorfgemeinschaftsraum verlegt werden. Das Land wird dieser Lösung jedoch voraussichtlich nur zustimmen, wenn es verbindliche Pläne zum weiteren Ausbau der Einrichtung gibt.

Für die zusätzliche Gruppe müsste ein Betrag von rd. 48.000 € pro Jahr an Sach- und Personalkosten bei einer 5-stündigen Betreuung einkalkuliert werden. Zusätzlich wären mittelfristig Investitionskosten einzuplanen, deren Höhe noch nicht kalkuliert ist.

  1. Kindergarten Ocholt, Krippe Schulstraße: Im Dachgeschoss steht ein Gruppenraum frei. Hier müssten lediglich die sanitären Anlagen geschaffen werden. Nachteilig wäre jedoch, dass die Nachfrage in diesem Bereich weitestgehend gedeckt werden kann und zudem eine Regelung für die Trägerschaft der neuen Gruppe gefunden werden müsste. Die Trägerin der Kinderkrippe im Erdgeschoss des Gebäudes, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde, steht hierfür nur im Falle der Kostenneutralität zur Verfügung.

Für Sach- und Personalkosten müssten hier ebenfalls rd. 48.000 € pro Jahr zuzüglich der noch nicht kalkulierten Sanierungskosten eingeplant werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Bedarfsplanung nach Geburtenstatistik 2018/19

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplanung nach Geburtenstatistik 2018-19 (24 KB)