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Vorlage - 18/0367  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede wird zum 01.08.2018 beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Bisher haben Kinder, die nach dem 01.10. drei Jahre alt werden, einen Krippenplatz erhalten. Ein Wechsel auf einen Kindergartenplatz nach dem 3. Lebensjahr war nur nach freien Kapazitäten und der persönlichen Reife des Kindes möglich. Da die Benutzungsgebühr für Krippenplätze etwas höher ist als die Gebühr für den Kindergartenplatz, kam es bereits in der Vergangenheit immer häufiger zu Anfragen zu einer unterjährigen Platzvergabe.

Mit der geplanten Einführung der Beitragsfreiheit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Nachfrage nach einem unterjährigen Wechsel auf einen Kindergarten­platz noch verstärken wird. Betroffen sind rd. 80 Familien im Jahr. Derartig freie Kapazitäten stehen im Kindergartenbereich nicht zur Verfügung, wohl sind sie aber im Krippenbereich vorhanden.

 

Daher wird vorgeschlagen, § 2 Abs. 5 „Höhe der Benutzungsgebühr“ vorsorglich dahingehend zu ändern, dass Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1. des Folgemonats unabhängig vom Platzangebot nach den gesetzlichen Regelungen für Kindergartenkinder behandelt werden. Sollte der Gesetzgeber einen Stichtag einführen, wäre diese Regelung entbehrlich.

 

Ferner wurde § 3 „Sonstige Leistungen“ Abs. 1 „Mittagsverpflegung“ entsprechend der Beschlussvorlage 17/0163-01 und Abs. 4 „Ferienbetreuung“ entsprechend der Beschluss­vorlage 17/0162-01 angepasst.

 

§ 4 „Gebührenpflichtige, Zahlungsverpflichtung“ wurde um Abs. 11 ergänzt. Im Hinblick auf die Beitragsfreiheit sollen damit die Kindertagesstätten als Bildungsreinrichtungen gestärkt und unentschuldigtes, längeres Fernbleiben unterbunden werden, indem ein Ausschluss erfolgen kann.

Ebenfalls müsste § 8 Abs. 1 „Gebührenermäßigung für Geschwisterkinder“ um eine eindeutige Formulierung ergänzt werden.

 

Alle weitere Änderungen sind redaktioneller Art und haben sich aus der täglichen Arbeit mit der Satzung ergeben..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen im Bereich der Elternbeiträge von ca. 76.000 € pro Jahr

 

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Anlage/n:

Entwurf der Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede (Änderungen gelb hinterlegt)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Elternbeiträge Fassung VA 17.04.2018 (27 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Elternbeiträge Fassung Sozialausschuss 12.03.2018 (240 KB)