Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird gebeten, die endgültige Fassung der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vorzulegen. Bis dahin sind die Bestimmungen dieses Entwurfs der Nutzungsrichtlinien bei Überlassung der bereits fertig gestellten Räume an Dritte entsprechend anzuwenden.
Sachverhalt:Das Hauptgebäude auf dem Jaspershof ist inzwischen saniert und voll nutzbar. In dem Gebäude befinden sich folgende Räume, die Dritten auf Antrag kurzfristig zur Nutzung über-lassen werden sollen bzw. können:
a) Mehrzweckraum (Waschküche) im Erdgeschoss b) Seminarraum im Obergeschoss c) Stall
Dazu kommt noch nach Abschluss der inzwischen begonnen Sanierungsarbeiten die Scheune im Nebengebäude.
Hierfür sind Nutzungsrichtlinien zu erlassen, in denen u. a. auch die Höhe der Nutzungs-entgelte festgeschrieben werden sollten. Ein erster Entwurf der Richtlinien ist dieser Be- schlussvorlage beigefügt. Die Richtlinien werden in der Sitzung näher erläutert.
Es ist vorgesehen, die Nutzungsrichtlinien in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur erneut vorzulegen mit einem Beschlussvorschlag für den Rat. Dadurch wird gewährleistet, dass die Richtlinien rechtzeitig zum Abschluss der Sanierung der Scheune in Kraft sind.
Es wird angeregt, bis zum Beschluss des Rates über die Richtlinien bei Anträgen auf Überlassung der bereits fertig gestellten Räume entsprechend dieser Regelungen zu verfahren.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte
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