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Beschlussvorschlag:Der Anbau von zehn Klassenräumen an die Europaschule Gymnasium Westerstede wird auf die Jahre 2018 bis Sommer 2020 vorgezogen. Die in 2018 und 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel von 370.000 € bzw. 1.255.000 € sind bereitzustellen.
Sachverhalt:Nach Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Schule und Bildung am 21.08.2017 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2017 das Architekturbüro Otten & Partner GmbH beauftragt, die vorgestellten Planungen zur Erweiterung des Gymnasiums um zehn Klassenräume und die Erweiterung des Lehrerzimmers weiter zu verfolgen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss den Haushaltsausschuss gebeten, für die beiden Maßnahmen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt zunächst für den Anbau von Klassenräumen in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 und für die Erweiterung des Lehrerzimmers ab 2021 einzuplanen.
Daraufhin wurden im Haushaltsplan 2018 für die Finanzplanjahre 2019 = 2,0 Mio. €, für 2020 = 2,3 Mio. € und für 2021 = 0,4 Mio. € eingeplant.
Inzwischen wurden mit Herrn Bulmahn vom Architekturbüro weitere Details zur Planung und zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme besprochen. Davon ausgehend, dass die zehn Klassenräume mit Beginn des Schuljahres ab 1. Aug. 2020 zur Verfügung stehen müssen, wurde vom Architekten ein Bauzeitenplan erstellt, der die Vorbereitung der Maßnahme (Baugenehmigung, Ausschreibung) noch in diesem Jahr und den Baubeginn Anfang 2019 vorsieht. Die Fertigstellung der Klassenräume würde dann bis zum Sommer 2020 erfolgen. Ein späterer Baubeginn führt dazu, dass die Klassenräume nicht zum Anfang des Schuljahres 2020/2021 zur Verfügung stehen.
Um das Ziel, Fertigstellung der Klassenräume im Sommer 2020, erreichen zu können, ist eine Anpassung der Mitteleinplanung dergestalt vorzunehmen, dass diese komplett in 2018 bis 2020 zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Einzelnen würden sich folgende Mittelverschiebungen ergeben:
bisherneumehr/wenigerVE zusätzlich
Neben den Baukosten für die zusätzlichen Klassenräumen sind im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 auch die Baukosten für den barrierefreien Zugang zur Robert-Dannemann-Schule eingeplant. Von einer parallelen Durchführung der beiden Maßnahmen sollte sowohl aus finanziellen als auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten abgesehen werden Deshalb war eine Priorisierung vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Maßnahme beim Gymnasium gegenüber der Maßnahme bei der RDS vorgezogen werden. Die Auswirkung der fehlenden Klassenräum ab Schuljahr 2020/2021 wären sowohl von der Logistik her als auch in Bezug auf die Kosten weitaus größer als der fehlende barrierefreie Zugang bei der RDS.
Wie in der Beschlussvorlage Nr. 17/0230-1 näher erläutert, wird vorgeschlagen, den Beginn der Maßnahme bei der RDS von 2019 auf 2020 zu verschieben. Laut Aussage des Planungsbüros Janßen, Bär Partnerschaft GmbH wird die Inklusionsmaßnahme auch dann noch planmäßig im Sommer 2021 fertig gestellt sein. Eine Verschiebung oder Verzögerung der Fertigstellung der Baumaßnahme tritt also nicht ein.
Haushaltsmäßig hätte die Verschiebung der beiden Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 folgende Auswirkungen:
Maßnahme2018201920202021
Folgende Gründe sprechen für ein Vorziehen der Maßnahme beim Gymnasium:
Der Vergleich der finanziellen Auswirkungen eines sofortigen Baubeginns mit einem Baubeginn unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltsplanung ergibt folgendes Ergebnis:
Mehrbedarf an Haushaltsmitteln in 2018 und 2019 lt. o. a. Tabelle1.625.000 €
Kosten für einen Kassenkredit für 1 Jahr bei 0,5 % Zinsen* =8.125 € Verteuerung in Folge Verzögerung der Maßnahme um 1 Jahr = 5 %81.250 € Voraussichtliche Mehrkosten bei Verzicht auf Baubeginn in 201973.125 €
*Es wurde ein Zinssatz von 0,5 % angenommen. Aktuell beträgt der Zinssatz für einen halbjährigen Kassenkredit 0,0 %.
Hinzu kommen noch die Mietzahlung für angemietete Klassencontainer und die einmaligen Kosten für die Herrichtung des Grundstücks (Versorgungsanschlüsse usw.).
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Investitionsmaßnahme:21710 17 01 Produktkonto: 21710.787100.
Anlage/n:
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