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Beschlussvorschlag:Der Preis für die Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten wird an die bundesweiten Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten (2018 = € 3,23) geknüpft. Für Kindertagesstätten liegt der Satz um €0,20 darunter (2018 = € 3,03) Für besondere Einrichtungen sind Ausnahmen möglich.
Sachverhalt:Der Eigenbetrieb Hössensportzentrum liefert seit vielen Jahren Speisen an unterschiedliche Einrichtungen im Bereich der Schul- und KiTa-Verpflegung. Im Jahr 2009 wurde beschlossen, dass die Gästehäuser auf Dauer keine Verluste erwirtschaften sollen. Eine der wesentlichen Veränderungen für die Gästehäuser war die Erhöhung der Cateringleistungen für andere Einrichtungen. Auf diese Weise konnte die notwendige Personalstärke erhalten bleiben und eine Auslastung des Personals gewährleistet werden.
Mittlerweise wurde das Catering von 12.812 Essen im Jahr 2008 auf 67.227 Essen im Jahr 2017 ausgebaut. Im laufenden Jahr wurde der Speisenplan dahingehend verändert, dass die Kunden nun die Möglichkeit haben, ein drittes Gericht zu bestellen.
Die letzte Preisanpassung fand im Jahr 2013 statt. Um einen angemessenen Preis und eine Kontinuität in der Anpassung der Preise für Schulessen zu erreichen, wurde in der letzten Sitzung des Hössenausschusses der Vorschlag eingebracht, den Preis für KiTa- und Schulverpflegung an die Sachbezugswerte für vergünstigte oder unentgeltliche Mahlzeiten anzupassen. Das sind derzeit 3,23 Euro für Mittagessen. Für KiTaverpflegung sollte der Satz um € 0,20 niedriger liegen und würde somit € 3,03 betragen.
Bislang wurden für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten 2,60 € und in den Schulen 2,80 € berechnet.
Die Erlöse aus der KiTa- und Schulverpflegung betrugen im Jahr 2017 € 181.191. Diese würden bei der vorgeschlagenen Anpassung um € 22.285,20 steigen.
Finanzielle Auswirkungen:Mehrerträge rund 22.300 €.
Anlage/n:
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