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Sachverhalt:In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.04.2018 sowie in der Sitzung des Kulturausschusses vom 05.02.2018 wurde das Thema „Bedeutsame Gebäude in Westerstede“ behandelt. Der Verwaltung wurde der Auftrag zur photografischen Aufnahme der ortsbildprägenden Gebäude gegeben. In der Sitzung wird eine beispielhafte Zusammenstellung von einzelnen Gebäuden und Straßenzügen aufgezeigt.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass möglicherweise in einigen Siedlungsbereichen Westerstedes Handlungsbedarf auch hinsichtlich der Geschossigkeit sowie der Dachformgestaltung von Wohngebäuden besteht. Zur ersten Eingrenzung des Arbeitsauftrages wird eine räumliche Strukturierung des Stadtgebietes vorgeschlagen.
Der erweiterte Innenstadtbereich im Umfeld der Fußgängerzone, im Wesentlichen begrenzt durch die Straßen Am Röttgen, Am Rechter, Bahnhofstraße, Schillerstraße, Grüne Straße, Woltersdamm und Kuhlenstraße, könnte durch Abstufung der Geschossigkeiten, Fassadengliederungen und Rückgriff auf einen Gestaltungsbeirat bei bedeutsamen Bauvorhaben planungsrechtlich näher betrachtet werden.
In einer weiteren Zone könnten Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu zweigeschossiger Bauweise und dem Grundgedanken der Innenverdichtung großzügig zugelassen werden. Hierbei sollte jedoch auf eine angepasste Dachgestaltung und Höhenentwicklung geachtet werden. In einer dritten Zone könnten Einfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise und „Sateliten“ in zweigeschossiger Bauweise mit angepasster Dachgestaltung und Höhenentwicklung zulässig sein. Die Sateliten sollten entsprechend der Bestandsituation vordringlich in den Gebieten mit einer zulässigen Zweigeschossigkeit ermittelt werden, wo sich tatsächlich eine kleinteilige Einfamilienhausbebaung eingestellt hat. Hier gilt es, einer unkontrollierten Überformung der Quartiere z. B. durch Reduzierung der Geschossigkeit entgegenzuwirken.
Dieser Ansatz könnte ein Grobkonzept für nachgelagterte Untersuchungen bilden. Das folgende Schema soll die vorgenannten Regelungen veranschaulichen:
In einem nächsten Schritt könnte die Verwaltung sämtliche Bebauungspläne hinsichtlich der ausgewiesenen Geschossigkeiten untersuchen und in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen.
Anlage/n:
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