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Beschlussvorschlag:Die anliegenden Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte werden beschlossen. .
Sachverhalt:Über den Entwurf von Richtlinien für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte wurde in der Sitzung des Ausschusses am 13.02.2017 beraten. Seinerzeit wurde beschlossen, die Bestimmungen des Entwurfs der Nutzungsrichtlinien für die bereits fertig gestellten Räume anzuwenden. Nach der Erprobungsphase sollte dem Ausschuss dann die endgültige Fassung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Seinerzeit standen der Mehrzweckraum (Waschküche im EG, der Seminarraum im OG (Balkonzimmer) und der Stall zur Überlassung an Dritte zur Verfügung. Seit ca. 2 Monaten steht auch der Veranstaltungsraum im Erdgeschoss der Scheune für die Nutzung durch Dritte zur Verfügung.
Die bisherigen Erfahrungen haben bereits dazu geführt, die Richtlinien an der einen oder anderen Stelle zu überarbeiten. Insbesondere wurden die Tarife noch einmal angepasst, die Voraussetzungen für die Zulassung von privaten Feiern modifiziert und es wurde die Möglichkeit zur Geltendmachung einer Kaution eingearbeitet.
Die Änderungen wurden in der gemeinsamen Sitzung des Beirats und des Vorstands der JHK-Stiftung am 15.08.2018 ausgiebig diskutiert. Im Ergebnis wurde der Vorstand gebeten, die Tarife noch einmal zu überarbeiten und tendenziell zu erhöhen. Der Vorstand hat am 10.10.2018 getagt und die Empfehlung an den Ausschuss für Kunst und Kultur ausgesprochen, den anliegenden Entwurf der Richtlinien zu beschließen..
Der aktuelle Entwurf der Richtlinien wird in der Sitzung im Detail erörtert.
Finanzielle Auswirkungen:Durch die Überlassung der Räume des Jaspershofes an Dritte werden Erträge für den Stiftungshaushalt generiert. Die Höhe der jährlichen Erträge kann mangels Erfahrung noch nicht beziffert werden.
Anlage/n:Entwurf der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte
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