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Beschlussvorschlag:Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen wird beschlossen.
Sachverhalt:Die Stadt- und Gemeindebrandmeister der Ammerländer Gemeinden haben in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister einen Vorschlag zur Anhebung der Aufwandsentschädigungen im Feuerwehrwesen erarbeitet.
Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung fand zum 01.01.2013 statt. Insbesondere die verwaltungstechnischen Anforderungen sind in den letzten Jahren gestiegen, worin immer mehr Arbeitszeit investiert werden muss. So wird mittlerweile fast der komplette Mitgliederbereich und die Einsatzprotokollierung über das Programm FeuerON abgewickelt.
Insbesondere die stellvertretenden Positionen wurden bei der jetzigen Erhöhung bedacht. Statt wie bisher 1/3 des Betrages, sollen zukünftig die Stellvertreter die Hälfte der Aufwandsentschädigung erhalten. Dies wird darin begründet, dass die Stellvertreter nicht weniger Zeit investieren und in Abwesenheit die Verantwortung im Einsatzfalle tragen.
Einige (u.a. stellvertretende) Positionen sind derzeit nicht offiziell besetzt. Es wird jedoch empfohlen, diese Positionen mit in die Satzung aufzunehmen.
Zudem soll die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Lehrgängen an der NABK Loy und Celle von bisher 62,00 € auf 70,00 € tgl. erhöht werden.
Eine einheitliche Umsetzung im Landkreis Ammerland wird angestrebt. Da der Stadtjugendfeuerwehrwart bisher den Betrag der Jugendfeuerwehrwarte in Höhe von 33,00 € erhält, wird vorgeschlagen, diesen Wert identisch mit den Jugendfeuerwehrwarten und entgegen des Kreisvorschlages auf 35,00 € zu erhöhen und nicht auf 25,00 € zu reduzieren. Die Umsetzung soll zum 01.01.2019 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:Jährliche Mehrkosten in Höhe von insgesamt 8.700,00 € 12610.442100 (Aufwandsentschädigung) Erhöhung um 7.500,00 € 12610.426120 (Aus- und Fortbildung) Erhöhung um 1.200,00 €
Anlage/n:Schreiben des Kreisbrandmeisters Übersicht über die Veränderungen der Aufwandsentschädigung 2. Änderungssatzung
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