Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:a) Am 10.08.2018 stellte ein Anlieger der Straße „Am Grashoff“, Hollwege, einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Hollwege. Seiner Meinung nach sollte eine Tempo- 30-Zone im gesamten Ortsteil ausgewiesen werden. Hierzu führt er an, dass insbesondere im Umfeld des Dorfplatzes eine enorme Lärmbelästigung bedingt durch den Verkehr auf der Klinkerstraße bestehe. Die Lärmsituation erreiche mit steigender Geschwindigkeit ein enormes Ausmaß. Auch Straßenschäden (vordringlich für die Klinkerstraßen) würden durch die hohen Geschwindigkeiten stark begünstigt. Er geht zur weiteren Begründung auf das erhöhte Verkehrsaufkommen ein, das bedingt durch den Kindergarten und die Bushaltestelle sich auf Spitzenzeiten (morgens/mittags) konzentriere. Dies stellt nach Meinung des Antragstellers insbesondere deshalb ein Problem dar, da keine Geh- und Radwege vorhanden seien und es in der gesamten Ortslage viele enge und teils unübersichtliche Stellen gebe. Weiter spricht er u. a. die spärliche Straßenbeleuchtung an. Insofern sei es erforderlich, vor allem zum Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Jugendliche und Radfahrer) eine Geschwindigkeitsbegrenzung herbeizuführen.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen ist der Antrag nicht öffentlich einsehbar.
Bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung wurde der Antrag verwaltungsseitig an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Da aus Sicht der Stadtverwaltung für die gesamte Ortslage eine Tempo-30-Zone nicht sinnvoll und auch rechtlich nicht zu halten ist, wurde angeregt, eine Tempo 30-Begrenzung zu favorisieren, die im Umfeld von Kindergärten und Schulen möglich ist. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass derartige Anordnungen beim Kindergarten Linswege und den Grundschulen Westerloy und Halsbek getroffen worden sind. Der Landkreis hat diesen Antrag zum Anlass genommen, die Situation erneut vor Ort zu überprüfen; voraussichtlich wird auch noch kurzfristig ein Ortstermin stattfinden. Hierzu wird ggf. ergänzend mündlich vorgetragen.
Abschließend darf festgestellt werden, dass von der Stadtverwaltung der Antrag für eine Tempo-30-Zone nicht unterstützt, eine Begrenzung der Geschwindigkeit im Umfeld des Kindergartens auf 30 km/h jedoch ausdrücklich begrüßt wird.
Die anderen im Schreiben aufgeworfenen Fragen/Hinweise werden intern geprüft und zu gegebener Zeit beantwortet.
b) Im Juli dieses Jahres fanden Gespräche zwischen der Stadt, Politik und dem Betreiber des Turmcafés statt. Dabei ging es um den Wunsch nach einer zeitlich befristeten Parkzeitregelung für die angrenzenden öffentlichen Parkplätze (s. Lageplan), wie sie für die Parkflächen in der Langen Straße getroffen worden ist. Auslöser des Anliegens ist die Tatsache, dass die Parkplätze zu den Geschäftszeiten des Turmcafés oftmals dauerhaft belegt sind, so dass Besucher keine Parkmöglichkeiten haben. Auch wird die Anlage eines zusätzlichen Behindertenparkplatzes angeregt. Die Bewohner des Wasserturms haben diesen Vorschlag schriftlich bestätigt.
c) An dieser Stelle muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Entwicklung (Aufhebung der Benutzungspflicht) den gesetzlichen Regelungen entspricht, die in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung unter den gegebenen Umständen auch keinen Entscheidungsspielraum zulassen. Die Beschilderung soll nun in einem Schritt angepasst werden, wofür derzeit der Auftrag an den Bauhof vorbereitet wird. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen und zusammen mit dem Landkreis über die Presse vorbereitet/begleitet werden. Näheres wird in der Sitzung von Herrn Hinrichs vorgestellt und erläutert.
Anlage/n:a) Antrag eines Anliegers der Straße „Am Grashoff“– Geschwindigkeitsbegrenzung Hollwege a) Lageplan Hollwege b) Antrag Turmcafé –Parkzeitbegrenzung b) Lageplan Parkplätze Turmcafé
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