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Beschlussvorschlag:Die anliegende 13. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.
Sachverhalt:Die Kanalbenutzungsgebühr wurde zuletzt zum 01.01.2016 angepasst. Die zurückliegenden Jahresabschlüsse des Gebührenhaushaltes im Bereich der Abwasserentsorgung machen eine erneute Anpassung der Gebühr zum 01.01.2019 notwendig.
Obwohl die Reduzierung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 um 10 Cent pro Kubikmeter die bestehende Rücklage aus Gebührenüberschüssen auflösen sollte, hat diese sich zum 31.12.2017 aufgrund der stark angestiegenen Abwassermenge noch erhöht, sodass nun Gebührenüberschüsse in Höhe von 347.572,03 € zur Finanzierung des Gebührenhaushaltes zur Verfügung stehen und in den folgenden 3 Jahren verwendet werden müssen. Diese Vorgehensweise ist im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz zwingend vorgeschrieben.
Eine Gegenüberstellung der Kalkulationswerte (netto) zeigt, dass in jeglichen Kostenpositionen der EWE Wasser GmbH eine leichte Steigerung zu verzeichnen ist. Dies resultiert unter anderem aus dem Ausbau des Kanalnetzes aufgrund der Erweiterung der Wohn- und Gewerbegebiete. Wie erwartet werden die Klärschlammentsorgungskosten drastisch ansteigen.
Auch die stadteigenen Kosten sind angestiegen. Dies ist der produktorientierteren Verbuchung der Personalkosten sowie der Neubetrachtung des Gemeinkostenzuschlags geschuldet. Weiterhin wurde für den Kalkulationszeitraum jährlich ein Betrag in Höhe von 12.000 € für eine anwaltliche Vertretung berücksichtigt.
Ausschlaggebend für die erneute Senkung der Gebühren ist ausschließlich die in den letzten Jahren stark gestiegene Abwassermenge. Dies ist auf die nach wie vor steigende Bebauung und letztendlich die wachsende Bevölkerungszahl zurückzuführen. Bei der Kalkulation für den Gebührenzeitraum ab 2016 wurde eine Abwassermenge von rd. 1.000.000 cbm zugrunde gelegt, im aktuellen Kalkulationszeitraum wird aufgrund der Vorjahreswerte mit einer Abwassermenge von 1.100.000 cbm kalkuliert. Zur Deckung der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen in den nächsten drei Jahren von jeweils ca. 3.033.000 € wäre ohne Berücksichtigung des erwirtschafteten Gebührenüberschusses eine Gebühr in Höhe von 2,76 € / cbm festzusetzen. Unter Berücksichtigung des erwirtschafteten Überschusses in Höhe von 347.572,03 € ist eine Gebühr von 2,65 € / cbm festzusetzen.
Die Reduzierung beträgt somit 1,85 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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