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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 A - 1.Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Hollriede, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (116. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Eine aus der Region stammende Firma der Möbelbranche hat Interesse an einer Ansiedlung eines Logistikzentrums im Stadtgebiet Westerstedes. Nach ersten Bekundungen sei Westerstede geografisch und strategisch als Logistikstandort zwischen den firmenzugehörigen Einrichtungshäusern interessant.
In Gesprächen wurde der in dem untenstehenden Übersichtsplan gelb markierte und mit einer Größe von rd. 4 ha Standort für eine Zentrallogistik mit einem Lagergebäude sowie einem Verwaltungsgebäude aufgrund der Sichtbeziehung zur Autobahn seitens der Firma favorisiert.
Südlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A28; südwestlich befindet sich der Recyclingbereich des Tiefbauunternehmens Koch. Aufgrund der lärmintensiven Vorprägung des Areals ist nach Auffassung der Stadt Westerstede die Vermarktung des Quartiers nicht uneingeschränkt möglich. Hier ist aber die Vereinbarkeit der Nutzungen gegeben, da das Lager lärmunempfindlich ist und der Bürobereich zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet werden kann. Insofern sollte das Planverfahren durch den Aufstellungsbeschluss in die Wege geleitet werden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zunächst mittels einer temporären Festsetzung über die Flächen der Firma Koch. Eine direkte Anbindung an eine Erschließungsstraße wird langfristig angestrebt.
Das Planungsbüro Diekmann&Mosebach wurde gebeten, einen Vorentwurf zu erarbeiten und in der Sitzung vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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