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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 14 W – Westerstede, Alter Bahnhof - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 120. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Die erneute öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 21.11.2018 bis einschließlich zum 21.12.2018 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Es ist eine private Stellungnahme eingegangen. Hierin wird angeregt, die Ammerlandallee aufgrund des zunehmenden Verkehrs zukünftig vierspurig auszubauen. Im Bebauungsplan wird bereits parallel zu der Ammerlandallee eine vier Meter breite Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, die zunächst für die Straßen- und Geländeentwässerung herangezogen wird, später jedoch auch für eine Erweiterung der Ammerlandallee oder für einen Fuß-und Radweg genutzt werden kann.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher das Planungsbüro WMW Planung, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die in der 1. Kalenderwoche nachgereicht wird. Die Abwägungstabellen der ersten Auslegung sind ebenfalls als Anlage beigefügt, sodass der Rat die gesamten eingegangenen Stellungnahmen abwägen kann.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 120. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der öffentlichen Auslegung Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der erneuten öffentlichen Auslegung (nachgereicht: 07.01.2019)
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