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Beschlussvorschlag:Es ist zu entscheiden, a) ob kurzfristig ein neuer behindertengerechter Zugang zur Apothekervilla geschaffen werden soll. b) wenn ja, welche der vorgeschlagenen Varianten zur Ausführung kommen soll und c) wie die gewählte Variante finanziert werden soll. .
Sachverhalt:In der Sitzung dieses Ausschusses am 15.10.2018 wurde ausgiebig über den Antrag von B´90/Die Grünen über die Schaffung einer Rampe zum Eingang der Apothekervilla für Rollstuhlfahrer diskutiert. Schließlich hat sich der Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, die Entscheidung über den Bau einer Rampe als Ersatz für den vorhandenen Fahrstuhl zu vertagen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für Reparaturen in den letzten Jahren zu ermitteln.
Dieser Auftrag hat sich insoweit erübrigt, weil seit dem Wochenende 16./17. Feb. 2019 eine völlig neue Situation entstanden ist. Am 18.02.2019 wurde von der städtischen Gebäudebewirtschaftung festgestellt, dass der Außenfahrstuhl erheblich beschädigt und nicht mehr betriebsbereit ist. Die Überprüfung durch die Firma Hiro Lift hat ergeben, dass die Antriebsmotoren defekt sind und in Folge dessen der Fahrstuhl abgesackt ist. Ersatzteile für den Außenlift sind in Folge des Alters nicht mehr zu bekommen. Allenfalls wäre eine Umrüstung mit alternativen Motoren denkbar. Es besteht dann jedoch die Gefahr, dass es in Folge des Alters der Anlage zu weiteren kostenintensiven Reparaturen kommt. Somit liegt aus Sicht von Hiro Lift ein Totalschaden vor.
Der von B´90/Die Grünen vorgeschlagene Bau einer Rampe wird seitens der Verwaltung wegen der erforderlichen Länge des Bauwerks und der hohen Kosten nicht als geeignete Lösung angesehen.
Anstatt des Baus einer Rampe ergeben sich nach ersten Überlegungen folgende Alternativen:
a) Einbau eines geschlossenen Liftsystems. Eine derartige Anlage kann per Schlüssel aktiviert werden. Somit kann der Lift außerhalb der Betriebszeiten und vor allem nachts abgeschlossen werden, so dass niemand die Kabine betreten kann. Ein geschlossenes Liftsystem führt dazu, dass Vandalismusschäden verhindert werden oder zumindest abnehmen. So hat beispielsweise die Fa. ML Liftsysteme GmbH in Aurich eine offene Liftanlage gegen einen geschlossenen Lift ausgetauscht mit dem Ergebnis, dass vorher aufgetretene Beschädigungen zum Erliegen gekommen sind. Gemäß einem vorliegenden Angebot der Firma ML belaufen sich die Kosten für die Demontage des vorhandenen Fahrstuhls und den Einbau des Plattformlifts auf rund 28.000 €. Für Erdarbeiten und Unvorhergesehenes sind 5.000 € zusätzlich einzuplanen, so dass mit Gesamtkosten von 33.000 € zu kalkulieren ist.
b) Umbau des vorhandenen innenliegenden Fahrstuhls und Bau eines Windfangs Beim vorhandenen innenliegenden Fahrstuhl wird eine neue Ausstiegsebene geschaffen. Der neue Eingang wird dann mit einem Windfang geschlossen. Die Kosten für den Umbau belaufen sich lt. Fa. ML-Lift auf ca. 20.000 €. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob der Umbau wegen der bestehenden Normvorschriften so erfolgen kann. Hinzu kommen noch die Kosten für den Windfang mit ca. 15.000 bis 20.000 €. Dieser kann gegebenenfalls wegfallen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten einschl. Windfang auf 35.000 bis 40.000 €. Sofern der Umbau in dieser Form nicht zulässig ist, bleibt noch die dritte Alternative.
c) Bau eines neuen Fahrstuhls und eines Windfangs Die Kosten für die Demontage des alten Fahrstuhls und Einbau eines neuen Fahrstuhl belaufen sich auf ca. 50.000 € zzgl. 15.000 bis 20.000 € für den Windfang, mithin Gesamtkosten von 65.000 bis 70.000 €.
Die kostengünstigste Lösung ohne Berücksichtigung der lfd. Unterhaltungskosten ist mit 33.000 € die Variante a).
Die Vorteile der Varianten b) und c) sind folgende:
Hinzu kommt, dass für den vorgeschriebenen alsbald vorzunehmenden Austausch der Antriebsriemen im innenliegenden Fahrstuhl nach Ablauf der zulässigen Betriebsstunden lt. Angebot der Fa. Schindler Kosten in Höhe von 7.000 € anfallen. Diese Kosten würden bei einem Neubau des Fahrstuhls entfallen.
Die Varianten a) und b) können aus dem Budget 325 des Gebäudemanagement finanziert werden.
Herr Neumann vom Gebäudemanagement der Stadt wird die verschiedenen Varianten in der Sitzung näher erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
*kein zusätzlicher Aufwand, da für den vorhandenen Fahrstuhl ebenfalls Wartungskosten anfallen. **einmaliger Aufwand bei Variante a).
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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