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Vorlage - 19/0552  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die anliegenden Richtlinien der Stadt Westerstede für die Überlassung der Apothekervilla an Dritte werden beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Mai 2012 hat der Rat der Stadt Westerstede die Richtlinien zur Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31.12.2012 beschlossen. Im März 2013 wurde die Befristung dann noch einmal bis zum 31.12.2013 verlängert. In den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 26.08.2013 und 21.01.2014 konnte sich die Mitglieder dann nicht auf einen Text einigen, der mehrheitlich akzeptiert worden wäre. Seitdem gibt es für die Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte keine gültigen Richtlinien.

 

Da der Rat der Stadt in diesen Richtlinien u. a. regelt, wer die Apothekervilla nutzen darf und wer dafür welche Entschädigung zu zahlen hat, sollten nunmehr nach dem Wechsel der Leitung verbindliche Richtlinien als Arbeitshilfe für die Verwaltung beschlossen werden.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Entwurf von Richtlinien zur Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte

Muster eines Nutzungsvertrages

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Nutzungsrichtlinien Apothekervilla (86 KB)      
Anlage 2 2 Nutzungsvertrag Apothekervilla (76 KB)