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Beschlussvorschlag:Die anliegenden Richtlinien der Stadt Westerstede für die Überlassung der Apothekervilla an Dritte werden beschlossen.
Sachverhalt:Im Mai 2012 hat der Rat der Stadt Westerstede die Richtlinien zur Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31.12.2012 beschlossen. Im März 2013 wurde die Befristung dann noch einmal bis zum 31.12.2013 verlängert. In den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 26.08.2013 und 21.01.2014 konnte sich die Mitglieder dann nicht auf einen Text einigen, der mehrheitlich akzeptiert worden wäre. Seitdem gibt es für die Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte keine gültigen Richtlinien.
Da der Rat der Stadt in diesen Richtlinien u. a. regelt, wer die Apothekervilla nutzen darf und wer dafür welche Entschädigung zu zahlen hat, sollten nunmehr nach dem Wechsel der Leitung verbindliche Richtlinien als Arbeitshilfe für die Verwaltung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf von Richtlinien zur Überlassung der Räumlichkeiten der Apothekervilla an Dritte Muster eines Nutzungsvertrages
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