Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:Auf Vorschlag des Ausschusses für Familien, Jugend, Soziales und Ehrenamt hat der Rat der Stadt Westerstede am 26.06.2018 beschlossen, einen Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Kindergartenleitungen, des Stadtelternrat, der Gleichstellungsbeauftragten/ Familienservicebüro und der Verwaltung, zu bilden. Dieser sollte einen Vorschlag zur Gestaltung der Benutzungsgebühren im Krippenbereich und für die Ferienbetreuung erarbeiten. Über diesen Vorschlag sollte anschließend im Fachausschuss beraten werden.
Der Arbeitskreis hat mittlerweile an 4 Terminen getagt:
20.11.2018 - Themen: Einstieg in die Materie; gesetzlichen Regelungen zur Festlegung der Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten, Ferienbetreuung und Personalbemessung
18.12.2018 –Themen: Sonderöffnungszeiten, Schließzeiten, Ferienbetreuung
17.01.2019 – Themen: Bericht über die Aufteilung der Sprachfördermitteln, Ferienbetreuung, Aufnahmesatzung
18.02.2019 – Thema: Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
Allen Teilnehmern wurden zur ersten Arbeitskreissitzung die gesetzlichen Vorgaben, die aktuellen Stundenkontingente der einzelnen Einrichtungen, die Hochrechnung des zu erwartenden Einnahmeausfalls für 2019, eine Kalkulation der Kindergartenbeiträge für die neunte Stunde Sonderöffnungszeit, eine Kalkulation der Kosten für die Ferienbetreuung, eine Kalkulation der Krippenbeiträge und umfangreiches Informationsmaterial über die derzeitige Sozialstaffelung und Einkommensstruktur, sowie ein Vergleich der Ammerländer Elternbeiträge zur Verfügung gestellt (Inhaltsverzeichnis des Infomaterials und Gesetzestext des § 8 KiTaG siehe Anlage).
Als Fazit muss festgestellt werden, dass noch umfangreicher Klärungsbedarf zu den Themen Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Schließzeiten und dem von der Verwaltung erarbeiteten Kriterienkatalog zur Aufnahme von Kindern in die Einrichtungen besteht. Die Kalkulation der Elternbeiträge wurde von vorne herein hinten angestellt, da die Ausgestaltung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) erst im Sommer 2019 erwartet wird.
Für das laufende Kindergartenjahr wurde angeregt, nach der bisher gültigen Satzung der Stadt Westerstede über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten zu verfahren und die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/20 nicht anzupassen. Ferner wurde die Kostenerstattung für die Ferienbetreuung im Sommer auf 105 € pro Kind und Woche für eine 5-stündige Betreuung kalkuliert, wobei die in der Satzung benannte Geschwister-ermäßigung angewendet werden soll. Ferner soll auf die bisherigen Erfahrungen der seit 2014/15 bestehenden zentralen Platzvergabe zurückgegriffen werden und der von der Verwaltung vorgeschlagene Kriterienkatalog als Richtschnur für die diesjährige Platzvergabe dienen. Über die Erfahrungen soll weiter berichtet und dann entschieden werden.
Sinnvollerweise wird der Arbeitskreis seine Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn die Eckpunkte des „Gute-Kita-Gesetzes“ für Niedersachsen definiert sind.
Die Verwaltung wurde gebeten, bis dahin auf Grundlage der Platzanmeldungen für das Kindergartenjahr 2019/20 alle beantragten Betreuungszeiten auszuwerten und die Regelbetreuungszeiten möglichst nach dem entsprechenden Bedarf auszuweiten.
Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben vom 10.02.2019 (Posteingang 17.02.2019) hierzu einen Antrag auf Anpassung der Betreuungszeiten an den tatsächlichen Bedarf gestellt. Dieser Antrag deckt sich im Wesentlichen mit den im Arbeitskreis beratenen Themen.
Anlage/n:1. Inhaltsverzeichnis des Handouts zur 1. Arbeitskreissitzung vom 20.11.2018 2. Gesetzestext § 8 KiTaG 3. Antrag der SPD-Fraktion auf Anpassung der Betreuungszeiten an den tatsächlichen Bedarf
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||