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Sachverhalt:a) In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, sich beim Landkreis Ammerland für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Kindergarten in Hollwege einzusetzen. Über den Antrag wurde in der Verkehrsbesprechung des Landkreises Ammerland am 13.11.2018 beraten. Gemäß der als Anlage beigefügten Niederschrift zur Besprechung wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.
b) Der Ortsbürgerverein Hollriede hatte vor einiger Zeit den Antrag an die Stadt gestellt, einen Fahrbahnteiler zur Geschwindigkeitsreduzierung an der Ortseinfahrt der Halsbeker Straße in Hollriede einzurichten. Da es sich dort um eine Kreisstraße handelt, wurde die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Landkreis Ammerland weitergeleitet. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 22.10.2018 mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, die Kosten aber von der Stadt Westerstede zu übernehmen wären. Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zur Darstellung der beabsichtigten Maßnahmen hat am 4.12.2018 ein Ortstermin mit Vertretern des Ortsbürgervereins, des Straßenbauamtes und der Stadt stattgefunden. Hierbei wurden technische Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung erörtert und deren Wirksamkeit bewertet. Zur Umsetzung bzw. zur weiteren Erörterung mit dem Straßenbaulastträger müssen von der Stadt eine Ausführungsplanung mit Grunderwerbsplan und Kostenschätzung vorgelegt werden. Zunächst muss aber geklärt werden, ob die Stadt grundsätzlich bereit ist, die Arbeiten zur Erstellung der vorgenannten Unterlagen in Auftrag zu geben, letztlich dann aber mit der Konsequenz, dann auch später die Herstellungskosten zu übernehmen, wie es im Schreiben des Landkreises dargelegt ist. Beim Ortstermin wurde weiter die Einfahrtsituation auf der Hollrieder Straße aus Richtung Ihausen angesprochen, wo die Problemlage ähnlich ist. Weitere Erläuterungen werden von der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen.
c) Am 29.10.18 wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Neuenburger Straße im Bereich zwischen der Ausfahrt Kleinburgforder Straße und des Bushaltestellenhäuschens gestellt. Diese soll lt. Antrag in Form einer Versetzung der Ortstafel in Richtung Linswege erfolgen. Der Antrag wurde zuständigkeitshalber am 23.11.2018 an den Landkreis Ammerland weiter geleitet. Bis zur Sitzung wird ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde stattfinden über den in der Sitzung berichtet wird.
d) Am 28.02.2019 wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Lindenallee in Höhe der Straße „Klein Helmsdorfer Weg“ und „Groß Neudorfer Weg“ gestellt. Hintergrund des Antrages ist die erhöhte Geschwindigkeit bei einer vorhandenen Fahrbahnverengung in dem o.g. Bereich vor der Haus Nr. 17, obwohl eine 30 km/h Begrenzung vorgegeben ist. Zudem würde auch die Anbindung eines Geh- und Radweges in das Neubaugebiet „Klein Helmsdorfer Weg“ fehlen. Die geschlossene Ortschaft würde direkt nach der Fahrbahnverengung enden, sodass eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig wäre. Dieses würde die Autofahrer dazu verleiten, schon vor der Fahrbahnverengung die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Es werden einige Anregungen zur verkehrsrechtlichen als auch baulichen Umsetzung genannt. Diese sind der Anlage zu entnehmen. Der Antrag ist an den Landkreis Ammerland weitergeleitet worden, da dieser insbesondere über die Regelung der Geschwindigkeit zu entscheiden hat. U. U. kann in der Sitzung näheres berichtet werden.
Anlage/n:a) Auszug Verkehrsbesprechung + Lageplan b) Antwortschreiben des Landkreises + Lageplan c) Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung Neuenburger Straße + Lageplan d) Antrag Verkehrssituation Lindenallee + Lageplan
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