Bürgerinformationssystem
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 Beschlussvorschlag:ohne 
 Sachverhalt:Durch die Verzichtserklärung der Ratsfrau Saskia Müller werden auch in den Fachausschüssen personelle Änderungen notwendig. 
 Die Neubesetzung der Ausschüsse ist nach § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) durch einen Ratsbeschluss festzustellen (Feststellungsbeschluss). 
 
 Finanzielle Auswirkungen:keine 
 Anlage/n:Übersicht Besetzung der Ausschüsse 
 
 
 
 
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