Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Durch die Verzichtserklärung der Ratsfrau Saskia Müller werden auch in den Fachausschüssen personelle Änderungen notwendig.
Die Neubesetzung der Ausschüsse ist nach § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) durch einen Ratsbeschluss festzustellen (Feststellungsbeschluss).
Finanzielle Auswirkungen:keine
Anlage/n:Übersicht Besetzung der Ausschüsse
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