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Vorlage - 19/0617  

 
 
Betreff: Anpassung der Bürgschaftserklärung für den Fahrkartenverkauf der DB AG durch den BürgerBus Westerstede e. V. von 14.000 € auf 18.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
02.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt eine angepasste Bürgschaftserklärung für den BürgerBus Westerstede e. V. gegenüber der DB Vertrieb GmbH in Höhe von 18.000 € auszusprechen. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde aus dem Jahr 2018 in Höhe von 14.000 € ist von der DB Vertrieb GmBH entsprechend einzufordern.

 

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Sachverhalt:

Der Seniorenbeirat hat in Zusammenarbeit mit dem BürgerBus Westerstede e. V. im Jahr 2011 den Verkauf von Fahrkarten der Deutsche Bahn AG (DB) forciert. Zur Sicherung der erzielten Umsätze wurde damals eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 10.000 € von Seiten der Stadt Westerstede gegenüber der DB Vertrieb GmbH abgegeben.

 

Seitdem hat sich der Fahrkartenverkauf überaus erfreulich entwickelt, so dass die damalige Bürgschaft nicht mehr auskömmlich war. Bereits im letzten Jahr wurde die Bürgschaft um 4.000 € auf 14.000 € erhöht. Die DB Vertrieb GmBH fordert nunmehr nochmals eine Erhöhung der Bürgschaft um 1.000 € auf 15.000 €. Die Höhe der Bürgschaft orientiert am abzuführenden Nettoumsatz der DB-Agentur.

 

Die Stadt Westerstede hat auch weiterhin ein erhebliches Interesse am Fortbestand des Fahrkartenverkaufs durch den BürgerBus Westerstede e. V., so dass verwaltungsseitig die Erhöhung der selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne Einrede nur unterstützt werden kann. Auf Grund der erfreulichen Umsatzentwicklung und um den Verwaltungsaufwand in den nächsten Jahren nicht unnötig zu erhöhen wird vorgeschlagen, eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 18.000 € auszusprechen, dies entspricht einem (perspektivischen) Nettoumsatz von 300.000 €.

 

Eine Genehmigung der Bürgschaftserklärung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland ist auf Grund der geringen Bedeutung für den Stadthaushalt entbehrlich (§ 121 Abs. 4 Nr. 2 NKomVG). 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle der Inanspruchnahme würde der Stadthaushalt mit 18.000 € belastet werden.

 

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Anlage/n:

Anschreiben DB Vertrieb GmbH; Anpassung Bürgschaft (nichtöffentlich)