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Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 47.200 € für die Herstellung des Fahrradwegs Burnhörn, Ocholt, wird gem. § 117 NKomVG beschlossen.
Sachverhalt:Der Fahrradweg Burnhörn wurde im August 2018 hergestellt. Die Schlussrechnungen liegen ebenfalls vor. Nach Rücksprache mit dem Bauamt führten erhebliche Mehrmengen in unterschiedlichen Leistungspositionen zu Mehrkosten, die von Seiten der bauausführenden Firma gegenüber der Stadt Westerstede geltend gemacht worden sind. Das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro steht noch aus. Nachstehend wurde vorsorglich vom maximalen Herstellungswert ausgegangen.
Hinweis: In der Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege vom 01.04.2019 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussvorlage 19/0589) auf die Thematik hingewiesen.
Der Bau des Fahrradweg Burnhörns wurde im Imvestitionsprogramm des Haushaltsplans 2017 mit 510.000 € berücksichtigt. Die Herstellungskosten beziffern sich nach Fertigstellung der Anlage ohne Grunderwerb auf 635.700 €. Für den Grunderwerb wurden rund 34.600 € investiert. Zwischenzeitliche Mehrauszahlungen konnten durch Minderauszahlungen im Budget 310 größenteils gedeckt werden, insbesondere wurden Minderauszahlungen aus dem Straßenbauprogramm 2016 und der Erschließung des Wohnbaugebiets Hössen VII herangezogen. Nach Vorlage der Schlussrechnungen verbleibt ein Betrag in Höhe von 47.200 € der überplanmäßig gem. § 117 NkomVG zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Mehrauszahlugen sind durch Minderauszahlungen im Produktkonto 61110.734100 -Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage- gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
61110.734100 -> 54110.787214
Anlage/n:
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