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Beschlussvorschlag:Der Infrastrukturanschlussvertrag mit der DB Netz AG wird rückwirkend zum 01.07.2019 abgeschlossen.
Die außerplanmäßige Auszahlung für 2019 in Höhe von 12.300 € für den Aufwand des Infrastrukturanschlussvertrages im Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 wird gem. § 117 NKomVG beschlossen.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, den jährlichen Aufwand in Höhe von 24.600,00 Euro sowie die Zuwendungen Dritter ab 2020 einzuplanen.
Sachverhalt:Nach der Diskussion zur Stilllegung der nördlichen Bahninfrastruktur (Gleise 1, 8 und 9) im Auschuss für Wirstschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität vom 05.03.2019 wurde zwischenzeitlich weitere Korrespondenz mit der DB Netz AG abgehalten. Am 14.06.2019 fand ein gemeinsames konstruktives Gespräch zwischen den Mitgliedern des deutschen Bundestages, Herrn Stephan Albani und Herrn Dennis Rohde, Ratsherr und Kreistagsmitglied Frank Oeltjen sowie Vertretern der DB Netz AG, des MABS e.V. und der Stadt Westerstede statt. Der Gesprächsvermerk ist aufgrund bahnrechtlicher Inhalte als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Wesentliches Ziel des Gespräches war die Reduzierung der finanziellen Belastung für den Infrastrukturanschlussvertrag, welchen insbesondere der MABS e.V. für den aktuellen Zugang zum Hauptgleis benötigt.
Letztendlich ist festzuhalten, dass seitens der DB Station&Service ein Teil der nördlichen Flächen, insbesondere die des Gleises 1, zur Schaffung der Barrierfreiheit des Bahnhofs Westerstede-Ocholt in 2024 benötigt wird. Die restlichen Gleisareale mit Grund und Boden können zusammen mit den Bereichen der Ladestraße an die Stadt Westerstede übertragen oder auch verpachtet werden, so dass diese über diese Areale verfügen kann. Diesbezüglich wird sich die DB Immobilien in einem gesonderten Verfahren mit der Stadt Westerstede in Verbindung setzen, um den Eigentumsübergang zeitnah zu anzugehen.
Die nicht von der DB Station&Service benötigten Areale können insoweit auch dem MABS e.V. für die Abwicklung des Fahrverkehrs zur Verfügung gestellt werden. Damit der MABS e.V. jedoch weiterhin auf das Hauptnetzt der DB Netz auffahren darf, benötigt er bzw. die Stadt Westerstede als Betreiberin des Anschlussgleises einen Infrastruranschlussvertrag (IAV). Der Abschluss des IAV ist aufgrund der sich aus den unterschiedlichen Verkehren ergebenen verschiedenen Verantwortlickeiten für die DB Netz unerlässlich und kann seitens der DB Netz auch nicht weiter hinausgezögert werden. Es wurde daher zugesagt, die Beratung über den Abschluss des IAV zur Ratssitzung am 21.10.2019 abzuschließen.
Die im Angebot zum IAV genannten Entgelte basieren auf Regelungen im Eisenbahnregulierungsgesetz und der dort verankerten Gleichbehandlung aller Betreiber von Anschlussinfrastrukturen und sind daher seitens der DB Netz nicht verhandelbar. Zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse ist daher der Abschluss eines IAV über brutto 24.554,85 Euro pro Jahr (ohne Flächenpacht) rückwirkend zum 01.07.2019 zwingend erforderlich, um den Betrieb des MABS e.V. weiterhin zu ermöglichen.
Die DB Netz hat in Aussicht gestellt, die im Jahre 2024 auszutauschende Weiche Nr. 6 mit einer einfacheren, ortsgebundenen und von Hand zu bedienenden Weiche zu ersetzen. Dadurch würden sich die jährlichen IAV-Entgelte um rd. 50% auf rd. 12.000,00 € pro Jahr reduzieren.
Der MABS e.V. hat mit anliegendem Schreiben vom 21.08.2019 dargestellt, dass für ihn eine finanzielle Beteiligung nur im geringen Umfang möglich ist. So ist von dort eine jährliche Kostenbeteiligung in Höhe von 2.000,00 Euro möglich. Dies bestätigen die zur Einsichtnahme vorgelegten Kassenberichte der Jahre 2016 bis 2018. Sie weisen erhebliche jährliche Varianzen sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben aus, lassen aber auch den Schluss zu, dass im Kerngeschäft nur die Kostendeckung erreicht wird. Maßgeblich für die Varianzen sind auf der Einnahmeseite die Erlöse aus Verkäufen, Spenden und Dienstleistungen gegenüber Dritten sowie auf der Ausgabeseite die Instandhaltungs- und Wartungskosten sowie Prüfgebühren.
Ergänzend wurden die Belegenheitskommunen entlang der Bahnstrecke Ocholt-Sedelsberg angeschrieben und über den aktuellen Sachstand informiert. Ergänzend wurden sie gebeten, sich ebenfalls für den Erhalt des Angebots des MABS e.V. zu engagieren und sich finanziell am IAV zu beteiligen, zumal sie ebenfalls vom touristischen Angebot des MABS e.V. profitieren. Aus den Kassenberichten des MABS e.V. ist erkennbar, dass die Gmeinde Barßel bereits jährlich 3.000,00 Euro und die Gemeinde Saterlang jährlich 2.300,00 Euro als laufenden Zuschuss gewähren. Auf das Anschreiben bezogen fand ein Erörterungsgespräch mit der Gemeinde Saterland statt mit dem Ergebnis, dass die dortigen Gremien noch über eine Bezuschussung beraten müssten. Nach telefonischen Rückmeldungen der Gemeinden Apen und Barßel steht dieses dort ebenfalls an. Darüber hinaus liegen noch keine offiziellen Rückmeldungen vor.
Sollte eine Finanzierung und somit der Abschluss des IAV scheitern, so ist die DB Netz verpflichtet, den tatsächlichen Zugang zum Hauptgleis zu unterbinden. Dieses kann durch Maßnahmen vom Aufstellen eines Prellbocks bis hin zum Ausbau der Weiche Nr. 6 umgesetzt werden. Mit dem Erwerb der Flächenareale samt Gleisaufbauten wie auch mit dem Abschluss des IAV kann jedoch die vorhandene Bahninfrastruktur in seiner Ausprägung und mit einem tatsächlichen Zugang zum Hauptgleis erhalten bleiben. Aufgrund der bestehen bleibenden Widmungen für bahnrechtliche Betriebszwecke auf den Gleisarealen im Bahnhof sowie des Anschlussgleises Richtung Westerstede ist die DB Netz jedoch auch verpflichtet, jederzeit einen erneuten Anschluss an das Hauptgleis zu ermöglichen. Die tatsächliche Umsetzung dürfte bei Erhalt der bestehenden Infrastruktur jedoch kostengünstiger sein als bei kompletter Neuherstellung, solange sie für die dann beabsichtigten Zwecke ausreichend ist.
Darüber hinaus ist die weitere städtebauliche Entwicklung im Bahnhofsumfeld auch nicht zu vernachlässigen. Der Erhalt der Bahninfrastruktur entlang der Ladestraße, welche zum Einen direkt an nördlichen Entwicklungsfläche am Burnhörn und zum Anderen direkt an die Verladegleise des Bahnhofs anliegt, vermag hier perspektivisch bei einer gewerblichen Entwicklung sinnvoll sein. Ebenfalls wird hinsichtlich der Perspektive auf den Antrag Nr. 5 aus der Umfarage „Westerstede will’s wissen“ verwiesen, bei dem die S-Bahnanbindung an Westerstede (Kernstadt) thematisiert wird; beachte TOP 7, Beschlussvorlage 19-0630.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung der Bahninfrastruktur auf dem Anschlussgleis seit Erwerb nur im geringen Maße vorgenommen wurde. So sind die Gleise, besonders im Bereich der Zufahrt vom Lokschuppen, teilweise verwittert. Der aktuelle Zustand ist laut Landeseisenbahnaufsicht (LEA) noch für die Verkehre der Museumseisenbahn ausreichend. Mittelfristig sind jedoch Unterhaltungsmaßnahmen am Gleisbett zu vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:Die Vertragskosten für den IAV wurden bei der Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigt, insoweit ist über außerplanmäßige Ausgaben zu entscheiden. Für das Jahr 2019 ist vorsorglich von einem Aufwand in Höhe in Höhe von 12.300,00 Euro für den Zeitraum 01.07.19 bis 31.12.19 auszugehen.
Die Betragsdeckung kann durch Mehrerträge im Produktkonto 61110.313200 / 613200 -sonstige allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden - erreicht werden.
Für die Zeit ab 2020 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von 24.600,00 Euro für den IAV sowie Erträge durch Zuwendungen Dritter in Höhe von 2.000,00 Euro einzuplanen. Eventuelle Zuschüsse der Belegenheitskommunen sowie des MABS e.V. sind als Erträge einzuplanen. Gegebenenfalls anfallende Pachtaufwendungen für Gleisflächen bis zum Erwerb durch die Stadt können aus dem Budget 320 finanziert werden.
2019:
2020:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
siehe Deckungsvorschlag
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