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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, weiterführende Gespräche mit zumindest zwei Fachbüros für Städtebau zu führen und dem Fachausschuss nachfolgend konzeptionelle Ansätze auf Basis der Empfehlungen des Beirats für Baukultur zu unterbreiten. Für die inhaltliche Beratung wird die Durchführung einer Arbeitstagung vorgeschlagen, die für Ende September terminiert wird. Die Zusammensetzung soll der des Bauausschusses entsprechen. Der Haushaltsauschuss wird gebeten, den Haushaltsansatz für das Jahr 2020 zweckgebunden für das Projekt um 60.000,- € zu erhöhen.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung im März des Jahres, nach Vorbereitung durch den Bauausschuss, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Überprüfung und Regelung der Höhenentwicklung, teils kombiniert mit örtlichen Bauvorschriften, gefasst.
In der Sitzung des Beirates für Baukultur mit Datum vom 29.05.2019 wurden u.a. die Themenschwerpunkte: - Überprüfung der Geschossigkeit und Dachformen im gesamten Stadtbereich des Kernortes - Beratung über städtebauliche Instrumente zur Stadtgestaltung beraten und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Zwischenzeitlich ist das Protokoll zur weiteren Information an die Ratsmitglieder mit Mail vom 12.08.19 zugeschickt worden.
Hier sind die wichtigsten Aspekte, die nunmehr näher zu betrachten sind. Zur besseren Übersicht ist das vorgenannte Protokoll mit Ordnungsnummern versehen worden, vgl. Anlage.
Herr Tabery, Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, wird ergänzend die wichtigsten Erkenntnisse aus der Beiratssitzung vortragen.
Aufgrund der Komplexität des Themas wird die Durchführung einer Arbeitstagung vorgeschlagen, da die inhaltliche Beratung insbesondere zur Festlegung der künftigen Festsetzungen (Geschossigkeit, Baumassen + Gestaltung) den Rahmen einer normalen Bauausschusssitzung sprengen würde. Um eine offene breite Diskussion zu ermöglichen, sollte die Beratung zunächst in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden, da durch die künftigen Festsetzungen auch eigentumsrechtliche Auswirkungen zu erwarten sind, beispielsweise durch die Reduzierung der zulässigen Geschosshöhe. Als Termin für die Arbeitstagung wird je nach Verfügbarkeit der Plaungsbüros der 25.09. oder der 26.09.2019 anvisiert. In der Ausschusssitzung wird hierüber weiter berichtet.
Die Verwaltung schlägt vor, mit Planungsbüros in Kontakt zu treten und deren Vorgehensweise abzufragen. Inhalt dieser Anfragen sollte sein: - Stadtbildanalyse - Gestaltungssatzung - Gestaltungsfibel - Konzept zur Aufstellung von Bebauungsplänen zur Änderung bestehender Bebauungspläne im Stadtbereich. Der Planungsauftrag muss im weiteren Verfahren ausgeprägt werden.
Die auslösenden Planungskosten sind derzeit nicht konkret zu ermitteln, da die Kosten je nach Planungsaufwand variieren können. Schätzungsweise betragen die Gesamtkosten der ersten Planungsschritte etwa 30.000,- €; für die anschließenden Planänderungen sollten vorsorglich weitere 30.000,- € bereitgestellt werden. Ausdrücklich wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine gänzliche Überplanung der rechtskräftigen Bebauungspläne, z. B. um Baulinien vorzugeben, nur auf neue Kartengrundlagen erstellt werden könne, wovon verwaltungsseitig abgeraten wird. Ziel sollten vordringlich rein textliche Regelungen sein, was auch aus finanzieller Sicht und in Anbetracht der zeitlichen Abwicklung des Projektes zielführend ist. Es ist aber unbenommen, dass besonders sensible Bereiche, wie z. B. Teile der Innenstadt zum Erhalt der Häusings, in einem feineren Maßstab beplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:Die Durchführung der Arbeitstagung in diesem Jahr löst noch nicht ermittelbare Nebenkosten (Bewirtung, Sachkosten, eventuell Honorare) aus. Die Aufwendungen sind durch den Ansatz des Produktkontos 51130.427100 „Aufwendungen für Ortsplanung und Vermessung“ gedeckt. Für die weitere inhaltiche Planung und konkrete Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 60.000,- € erwartet (Aufteilung siehe Sachverhalt). Es ist bereits abzusehen, dass diese Summe nicht durch Einsparungen im Budget 310 gedeckt werden kann. Insofern wird vorgeschlagen, zusätzliche 60.000, - € für das Jahr 2020 bereitzustellen.
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