Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:Für das nächste Kindergartenjahr 2020/21 sowie bis 2030 wurde die anliegende Bedarfsplanung erstellt und in der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Kitagebühren“ am 15.08.2019 vorgestellt.
Grundlage ist die aktuelle Geburtenstatistik, der Rechtsanspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres, Erfahrungswerte zur Anzahl der zu erwartenden Zuzüge, die prognostizierten Zuwächse aus dem Bericht der Bertelsmannstiftung sowie die Gesamtanzahl der möglichen Rückstellungskinder.
Für das kommende Kindergartenjahr kann danach folgende Aussage getroffen werden:
Kindergarten: Mit Schaffung der neuen Kindergartenplätze in den Kitas Hoppetosse, Ocholt – Schulstraße und Hollwege stehen nunmehr insgesamt 722 Kindergartenplätze zur Verfügung. Dem gegenüber steht ein Bedarf von 725 Plätzen, wenn alle betroffenen Eltern sich für eine Rückstellung vom Schulbesuch entscheiden, was jedoch eher unwahrscheinlich ist. Unter der Voraussetzung, dass weiterhin kein Wechsel aus der Krippe für Kinder, die das dritte Lebensjahr nach dem 30.09. vollenden, möglich ist, könnte damit nach heutigem Stand der Bedarf vollständig gedeckt werden. Zu beobachten ist jedoch weiterhin der tatsächliche Bedarf an verlängerten Betreuungszeiten, Ganztagsplätzen und Integrationsplätzen, die statistisch nicht erfasst sind und erst mit Anmeldeschluss zum 31.01. feststehen. Hier müsste ggfs. noch nachgebessert werden.
Krippe: Mit einem Versorgungsgrad von 41 % liegt die Stadt Westerstede deutlich über dem Wert der Landesempfehlung. Hinzu kommen noch Tagespflegeplätze, die in diesem Jahr den darüber hinaus gehenden Platzbedarf abgedeckt haben. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der nachgefragten Plätze kontinuierlich ansteigen wird. Nach derzeitigem Stand wird für das nächste Jahr eine ähnliche Anmeldesituation wie in diesem Jahr erwartet, was zu einem Engpass führen könnte. Hier müsste ebenfalls der Anmeldestichtag 31.01. abgewartet werden.
Vision: Mittel- bis langfristig fehlen zu einer 100%igen Versorgung vor allem noch Krippenplätze. Hier hatte sich der Fachausschuss in seiner letzten Sitzung bereits für einen Kitaneubau ausgesprochen. Davon ausgehend, dass der Gesetzgeber eine Höchsteinrichtungsgröße von 5 gleichzeitig betreuten Gruppen vorsieht, müssten langfristig noch mehrere Einrichtungen geschaffen werden.
Bei einer Deckung des Platzbedarfs im Kindergartenbereich sollten etwaig freiwerdende Raumressourcen zugunsten einer qualitativ hochwertigen und sich in Zukunft veränderten Betreuung genutzt werden. Insbesondere wären Nachmittagsgruppen zugunsten einer Ganztagsbetreuung bzw. Kleingruppen zugunsten Integrationsgruppen aufzulösen.
Anlage/n:Kita-Bedarfsplanung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||