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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2020 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 11.11.2019 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2020 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 03.12.2019 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Dem Amt für Bildung & Leben (Budget 220) stehen für das Haushaltsjahr 2020 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 26.03.2019 folgende Haushaltmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung der Haushaltsansätze wie folgt:
Für den Teilbereich „Kindertagesstätten“ ergeben sich im Detail folgende Budgets:
Die den Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 02.09.2019. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss. Über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.
Gegenüber den bisherigen Planungen wären für den Bereich der Kindertagesstätten Mehraufwendungen in Höhe von 113.200 € einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 220 nicht anderweitig zu decken sind.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich durch die Schaffung von 3 weiteren Kindergartengruppen Hopppetosse, Ocholt – Schulstraße und Hollwege sowie Anpassungen im Bereich der Elternbeiträge, der Personalkosten und des Personalkostenzuschusses für die externen Träger.
Vorbehaltlich des noch in diesem Ausschuss zu treffenden Beschlusses wurde ferner ein Betrag von 30.000 € für Fachberatung zum Investorenmodell eingeplant.
Lt. Investitionsprogramm 2019 - 2022 sind ferner jeweils 15.000 € für investive Anschaffungen in den Kindertagesstätten eingeplant. Diese stehen für Anschaffungen von Gegenständen ab 800 € netto der externen Träger zur Verfügung. Erfahrungsgemäß wurden Anschaffungen in diesem Bereich eher selten getätigt, weshalb die Gesamtsumme generell in den Ergebnishaushalt verschoben werden sollte. Diese Mittelverschiebung ist bereits bei den konsumitiven Planzahlen berücksichtigt und entlastet den Investitionshaushalt entsprechend. Bei Bedarf ist eine Mittelübertragung möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen in Höhe von 113.200 € können nicht im Rahmen des Gesamtbudgets 220 für 2020 gedeckt werden.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Übersicht über die Planzahlen 2020 im Teilbereich Kindertagesstätten
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