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Vorlage - 19/0662  

 
 
Betreff: Städtischer Kindertagesstättenbau; öffentlich-private Partnerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Mit der Prüfung einer öffentlich-privaten Partnerschaft wird ein Sachverständiger beauf­tragt.

Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von maximal 30.000 € werden dem Gesamtbudget 220 zusätzlich im Rahmen des Haushalts 2020 zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt hat in seiner letzten Sitzung am 19.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtischen Kindertagesstättenbau im Innenstadt­bereich zu prüfen. In die Prüfung soll auch ein Investorenmodell einbezogen werden. Kostenschätzungen und Standortprüfungen bzw. Überlegungen sollen erfolgen und ein erster grober Zeitplan erstellt werden. Aktuelle und zukünftige Kindergarten- und Krippen­bedarfe sind dabei zu berücksichtigen.“

 

Im ersten Schritt wurde nunmehr die Kitabedarfsplanung bis 2030 fortgeschrieben. Diese wird dem Ausschuss in gleicher Sitzung vorgestellt (Informationsvorlage 19/0660).

Es ist davon auszugehen, dass bei einem 100%igen Bedarf mittel- bis langfristig noch 20 Krippen- und 6 Kindergartengruppen – also 5 Einrichtungen - fehlen werden.

Es macht daher Sinn, bei den Überlegungen eine Grundsatzentscheidung anzustreben, auf die dann in den Folgejahren zurückgegriffen werden kann.

 

Im zweiten Schritt wurden die Vor- und Nachteile bei einer Realisierung dieser Maß­nahmen über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) wie folgt zusammen getragen:

 

Vorteile:

       Entlastung des Investitionshaushaltes

       Nutzung der Finanzpotentiale im privaten Bereich

       Verteilung von Planungs-, Finanzierungs- und Betriebsrisiken auf mehrere Schultern

       Nutzung des Know-Hows privater Anbieter

       Beschleunigung von Planungs- und Realisierungsprozessen

       Kommune schafft „fremdes“ Vermögen Nutzen der eingesetzten Mittel ist zeitlich begrenzt

      Konzentration auf die Kernaufgaben der Kommune

= outputorientiertes Handeln das Ziel steht im Vordergrund: in diesem Fall die Bereit­stellung von Kitaplätzen und nicht der Bau einer Immobilie, der nur „Mittel zum Zweck“re.

 

Nachteile:

  • Langfristige Belastung des Ertragshaushaltes durch vertraglich festzulegende Zahlung von Miet- oder Nutzungsentgelten
  •    Gebäude wäre nicht im Eigentum der Kommune
  • Es sind höhere Gesamtausgaben für das Projekt als bei einer Eigenfinanzierung zu erwarten, da über die Zahlung der Miet- oder Nutzungsentgelte auch eine entsprechende Rendite für den Investor zu finanzieren ist.
  • Da ein Investor an der Erzielung einer Rendite interessiert ist, besteht die Gefahr, dass bei der Planungs- und Bauausführung nur gesetzliche Mindeststandards umgesetzt werden. Dies birgt das Risiko von höheren Folgekosten für die Kommune bei den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Gebäudes. Bei einer Eigenfinanzierung kann dagegen auf die Umsetzung eigener Qualitätsstandards geachtet werden.

 

Um die vorteilhafteste und wirtschaftlichste Beschaffungsvariante in einem objektiven und transparenten Verfahren zu ermitteln, müsste bei der Entscheidung für ein ÖPP-Modell eine Wirtschaftlichkeits­unter­suchung durchgeführt werden. Diese erfordert umfangreiche Fach­kenntnisse, soll sie im Zweifel rechtlichen Bestand haben und die Realisierung der Maß­nahme nicht zeitlich verzögern.

Die Mitglieder des Arbeitskreises „Kitagebühren“ hatten sich in ihrer letzten Sitzung am 15.08.2019 daher über die Möglichkeit ausgetauscht, ein Fachbüro mit der Prüfung aller Optionen einer öffentlich-privaten Partnerschaft zu beauftragen.

Die Prüfung aller rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekte durch einen Sachverständigen hätte den Vorteil, dass dann ein unabhängiges Meinungsbild vorliegt, über das grundsätzlich ab­schließend entschieden werden könnte.

Es wird vorgeschlagen, die entstehenden Honorarkosten mit einem Maximalbetrag von 30.000 € zu deckeln und zusätzlich im Budget 220 für das Haushaltsjahr 2020 bereitzu­stellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-30.000 €

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-30.000 €

 

Die Mehraufwendungen in Höhe von 30.000 € können nicht im Rahmen des Gesamtbudgets 220 für 2020 gedeckt werden. Der Betrag wurde jedoch unter Beschlussvorlage 19/0661 be­rück­sichtigt.

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 

Ja

Nein

 

 

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Anlage/n:

-/-