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Beschlussvorschlag:Mit der Prüfung einer öffentlich-privaten Partnerschaft wird ein Sachverständiger beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von maximal 30.000 € werden dem Gesamtbudget 220 zusätzlich im Rahmen des Haushalts 2020 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:Der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt hat in seiner letzten Sitzung am 19.03.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtischen Kindertagesstättenbau im Innenstadtbereich zu prüfen. In die Prüfung soll auch ein Investorenmodell einbezogen werden. Kostenschätzungen und Standortprüfungen bzw. Überlegungen sollen erfolgen und ein erster grober Zeitplan erstellt werden. Aktuelle und zukünftige Kindergarten- und Krippenbedarfe sind dabei zu berücksichtigen.“
Im ersten Schritt wurde nunmehr die Kitabedarfsplanung bis 2030 fortgeschrieben. Diese wird dem Ausschuss in gleicher Sitzung vorgestellt (Informationsvorlage 19/0660). Es ist davon auszugehen, dass bei einem 100%igen Bedarf mittel- bis langfristig noch 20 Krippen- und 6 Kindergartengruppen – also 5 Einrichtungen - fehlen werden. Es macht daher Sinn, bei den Überlegungen eine Grundsatzentscheidung anzustreben, auf die dann in den Folgejahren zurückgegriffen werden kann.
Im zweiten Schritt wurden die Vor- und Nachteile bei einer Realisierung dieser Maßnahmen über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) wie folgt zusammen getragen:
Vorteile: • Entlastung des Investitionshaushaltes • Nutzung der Finanzpotentiale im privaten Bereich • Verteilung von Planungs-, Finanzierungs- und Betriebsrisiken auf mehrere Schultern • Nutzung des Know-Hows privater Anbieter • Beschleunigung von Planungs- und Realisierungsprozessen • Kommune schafft „fremdes“ Vermögen – Nutzen der eingesetzten Mittel ist zeitlich begrenzt Konzentration auf die Kernaufgaben der Kommune = outputorientiertes Handeln – das Ziel steht im Vordergrund: in diesem Fall die Bereitstellung von Kitaplätzen und nicht der Bau einer Immobilie, der nur „Mittel zum Zweck“ wäre.
Nachteile:
Um die vorteilhafteste und wirtschaftlichste Beschaffungsvariante in einem objektiven und transparenten Verfahren zu ermitteln, müsste bei der Entscheidung für ein ÖPP-Modell eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Diese erfordert umfangreiche Fachkenntnisse, soll sie im Zweifel rechtlichen Bestand haben und die Realisierung der Maßnahme nicht zeitlich verzögern. Die Mitglieder des Arbeitskreises „Kitagebühren“ hatten sich in ihrer letzten Sitzung am 15.08.2019 daher über die Möglichkeit ausgetauscht, ein Fachbüro mit der Prüfung aller Optionen einer öffentlich-privaten Partnerschaft zu beauftragen. Die Prüfung aller rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekte durch einen Sachverständigen hätte den Vorteil, dass dann ein unabhängiges Meinungsbild vorliegt, über das grundsätzlich abschließend entschieden werden könnte. Es wird vorgeschlagen, die entstehenden Honorarkosten mit einem Maximalbetrag von 30.000 € zu deckeln und zusätzlich im Budget 220 für das Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen in Höhe von 30.000 € können nicht im Rahmen des Gesamtbudgets 220 für 2020 gedeckt werden. Der Betrag wurde jedoch unter Beschlussvorlage 19/0661 berücksichtigt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:-/-
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