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Vorlage - 19/0667  

 
 
Betreff: Einrichtung eines landkreisweiten Pools für Atemschutzgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Entscheidung
30.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Pooleinrichtung für die Atemschutzgeräte auf der Technischen Zentrale ab dem Jahr 2021 wird unterstützt und die erforderlichen Vorbereitungen dafür getroffen. Die veranschlagten Mittel sollen in der Beschlussvorlage 19/0643 (Haushalt 2020 – Feuerwehr) beantragt werden.

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede unterhält derzeit 58 Atemschutzgeräte. Hiervon sind zwischenzeitlich 36 dem neuesten Modell PSS7000 zuzuordnen. 22 Geräte sind mittlerweile veraltet und sollen zeitnah ersetzt werden. Zum einen sind diese nicht für die Umstellung auf Überdruck geeignet, weiter gibt es bei den ganz alten Geräten keine Ersatzteilversorgung, sodass bei einer Feststellung eines Defektes ein sofortiger Austausch des Gerätes erforderlich wird.

 

Mittlerweile wurde seitens der TZ mitgeteilt, dass 9 Geräte bereits in diesem Jahr ausgetauscht werden müssen, da diese zur Wartung anstehen. Die Durchführung der Wartung mit dem vorgeschriebenen Austausch des Druckminderers war bei diesen Geräten wirtschaftlich nicht darstellbar, sodass neben den in der investiven Planung berücksichtigten 6 Geräten weitere 9 Geräte bestellt wurden. Die Kosten hierfür wurden aus verschiedenen Positionen des Feuerwehrbudgets aufgefangen (u.a. allgemeiner Bedarf, Reste bei vorhandenen investiven Aufträgen). Insgesamt besitzt die Stadt Westerstede somit am Jahresende noch 13 alte Geräte.

 

Im Rahmen der Schwarz-Weiß-Trennung und den Dekontaminierungsvoraussetzungen im Rahmen verschiedener Vorschriften sollen auch die Atemschutzgeräte nach einem Brandeinsatz gereinigt werden. Bisher wurden sie lediglich von den Kameraden abgewischt und dann wieder in den Fahrzeugen verlastet. Die TZ wird voraussichtlich bis 2021 entsprechende Waschmaschinen und die Infrastruktur schaffen, dass die Geräte dort gereinigt werden können. Da eine Reinigung der Geräte nicht unmittelbar nach einem Einsatz erfolgen kann, werden die Geräte voraussichtlich mehrere Tage nicht nutzbar sein. Nach einem Brand wäre es dann so, dass die eingesetzten Feuerwehren nicht weiter einsetzbar sind, da sie keine Atemschutzgeräte besitzen. Dies wäre insbesondere bei größeren Bränden mit mehreren Feuerwehren nicht hinnehmbar.

 

Bereits jetzt ist es so, dass die Feuerwehren im Rahmen von Atemschutzgerätewartungen oftmals für einige Tage weniger Atemschutzgeräte besitzen, da diese durch die Wartung einige Tage auf der TZ gebunden sind. Die Wartungen sind mittlerweile halbjährlich erforderlich.

 

Um dies zu vermeiden, wurde seitens des Kreises vorgeschlagen, dass die Reinigung auf der TZ erfolgen kann. Damit die Feuerwehren weiterhin einsetzbar sind, soll dort ein Pool mit Atemschutzgeräten geschaffen werden. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass alle Gemeinden dieselben Geräte besitzen. Das Kreiskommando hat sich darauf verständigt, dass die PSS7000 beschafft werden sollen. Als Poolbestand wurde zunächst vorgeschlagen, dass je Feuerwehr ein Gerät für den Pool beschafft wird. Ob dies ausreichend ist, wird erst nach Einführung deutlich. Ggfls. müssen dann noch einige Geräte nachgeordert werden.

 

Aber auch für die Kameraden wäre es dadurch bei den Wartungen einfacher, da sie lediglich einmal zur TZ fahren müssen, da sie ein anderes Poolgerät erhalten würden, welches sie nicht wieder zurückbringen müssten.

 

Da eine Reinigung zukünftig nicht zu vermeiden ist, sollte dem Vorschlag der Poolbildung gefolgt werden. Andernfalls müsste die Stadt Westerstede eigenständig die Reinigung organisieren und einen eigenständigen Pool anlegen. Es wird vorgeschlagen, im nächsten Jahr zunächst die restlichen Altgeräte und in 2021 die Poolgeräte zu beschaffen.

 

Weiter hat sich das Kreiskommando darauf verständigt, die Geräte mit dem Safetybelt auszurüsten. Dieser zusätzliche Bestandteil des Atemschutzgerätes dient grundlegend der Sicherheit der Kameraden und ersetzt den Sicherheitsgurt. Insgesamt schafft dieser zudem für die Kameraden mehr Bewegungsfreiheit im Innenangriff, da der Sicherheitsgurt bei manchen Bewegungen den Kameraden behindert.

 

Der Safetybelt befindet sich dauerhaft am Atemschutzgerät. Da der An- und Abbau des Safetybelts sehr zeitaufwendig ist, kann die TZ nicht für einige Gemeinden diesen anbauen, für andere wieder abbauen. Daher muss der Safetybelt von allen Gemeinden für alle Geräte beschafft werden. Sollte eine Gemeinde ausscheren, wäre keine Beschaffung möglich.

 

Seitens der Verwaltung wurde der Safetybelt begutachtet und als sinnvollen und vor allem sicherheitsrelevanten Zusatz zum Atemschutzgerät erkannt. Einige Gemeinden des Landkreises besitzen diesen bereits und die dortigen Feuerwehren sind sehr zufrieden damit.

 

Da ebenfalls die vorhandenen Geräte mit dem Safetybelt ausgestattet werden müssen, sind hierfür 25.000,00 € im Ergebnishaushalt eingeplant, da das Aufrüsten der vorhandenen Atemschutzgeräte auf den aktuellen Stand der Technik eine Unterhaltungsmaßnahme darstellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorlage nicht im Zusammenhang mit der im letzten Feuerwehrausschuss vorgestellten Umstellung auf Überdruck steht. Die Umstellung soll weiterhin zwischen den Jahren 2022-2024 erfolgen. Aufgrund der vorgezogenen Gerätebeschaffung müssen jedoch dann keine neuen Atemschutzgeräte mehr beschafft werden. Lediglich die Masken und die Lungenautomaten müssen für jedes Gerät beschafft werden, was eine nichtinvestive Maßnahme darstellen würde. Diese Kosten würden jedoch auch anfallen, wenn die Atemschutzgeräte erst dann beschafft werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

- 4.428

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 31.000 €

- 52.000 €

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

- 25.000 €

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 31.000 €

- 52.000 €

Gesamtsumme

- 29.428 €

 

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

- 3.000,00 €

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 21.000 €

- 52.000 €

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 21.000 €

- 52.000 €

Gesamtsumme

- 3.000 €

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

X

 

 

 

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Anlage/n: