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Vorlage - 19/0682  

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtung: Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Anhörung
04.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In vergangenen Fachausschusssitzungen wurde bereits berichtet, dass bestimmte Bereiche mit veralteten Straßenbeleuchtungsanlagen, die noch mit stromintensiven Leuchtmitteln bestückt sind, auf energiesparende Beleuchtungssysteme umgerüstet werden sollen. Für förderfähige Maßnahmen sollen dann Zuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsförderpaket beantragt werden.

Vorsorglich wird noch mal darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung nur saniert, nicht aber vom Grundsatz umgestellt werden darf. Ziel ist deshalb die Umstellung der Lampen vordringlich in älteren Wohnbaugebieten durch den Austausch der Lampenköpfe.

Für besondere städtebauliche Lagen, wie bekanntermaßen im Bereich der Wilhelm-Geiler-Straße und der Fußgängerzone, wären zudem technische Berechnungen erforderlich, um hier eine ausreichende und optisch ansprechende Beleuchtung sicherstellen zu können. Zudem darf nicht verkannt werden, dass die Lampen hier zugleich als innerstädtisches Gestaltungselement angesehen werden müssen. Dies muss in angemessener Form diskutiert werden, da die Lampen im Zentrum auch schon jetzt trotz unterschiedlicher Ausgestaltung ein einheitliches Bild ergeben.

In diesem Zusammenhang darf auf die Neuplanung des ZOBs verwiesen werden, für die auch neue Lampen benötigt werden.

Gemäß dem aktuellen Finanzplan stehen im Haushalt 2020 295.000 Euro für die Umsetzung von KIP-Maßnahmen zur Verfügung. Die Landesförderung ist für das Jahr 2021 mit 275.600 Euro eingeplant.

Über den Stand der Maßnahmen soll in der Sitzung berichtet werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine