Bürgerinformationssystem

Vorlage - 19/0689  

 
 
Betreff: Ausschreibung und Widmung eines externen Trauzimmers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
21.10.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Räume „Hochzeitszimmer“ und „Diele“ in der Krömerei in Westerstede, An der Krömerei 2, werden als externe Trauzimmer (Diensträume des Standesamtes für die Vornahme standesamtlicher Eheschließungen) der Stadt Westerstede bis zum 31.03.2020 gewidmet.

 

Die Widmung eines weiteren externen Trauzimmers ab dem 01.08.2020 neben dem Rathaus, dem Mühlenhof und dem Jaspershof wird ausgeschrieben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede unterhält derzeit drei externe Trauzimmer, welche ganz unterschiedlich angenommen werden. Es zeigt sich jedoch, dass insbesondere das Trauzimmer auf dem Jaspershof immer öfter von den Brautpaaren gewählt wird. Die Trauungen im Mühlenhof und in der Krömerei bleiben relativ konstant. In den letzten Jahren teilen sich die Trauungen wie folgt auf (für 2019 noch nicht abschließend):

 

Jahr

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Rathaus

68

72

81

75

79

81

69

Krömerei

6

9

9

7

13

13

11

Westerloy

5

5

6

7

2

8

7

Jaspershof

-

-

1

11

8

25

37

Gesamt

79

86

97

100

102

127

124

 

Das Trauzimmer im Mühlenhof wurde seinerzeit zeitlich unbegrenzt gewidmet, während der Jaspershof ein stadteigenes Gebäude ist.

 

Für das Trauzimmer in der Krömerei ist eine neue Widmung erforderlich. Da jedoch das Ausschreibungsverfahren sowie der anschließende Ratsbeschluss über die Widmung des externen Trauzimmers einige Vorlaufzeit erfordert, sollte die Widmung zunächst kurzfristig bis zum 31.03.2020 verlängert werden. So können auch die bisher noch vorgesehenen Trauungen dort stattfinden.

 

Hierbei ist zu beachten, dass das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) in seinen ergänzenden Erläuterungen zum Runderlass des MI aus dem Jahre 2011 deutlich gemacht hat, dass die Widmung von Trauzimmern in gewerblichen Betrieben wegen des wirtschaftlichen Interesses des Unternehmers kritisch gesehen wird, jedoch nicht ausgeschlossen ist.

Eine Verlängerung der Widmung des Trauzimmers in der Krömerei über drei Jahre ist nicht ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren möglich, in welchem jedem in Betracht kommenden Unternehmer die Möglichkeit eröffnet wird, gegenüber der Stadt Westerstede sein Interesse zu bekunden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Eingang von mehr als einer Bewerbung weiterhin neben dem Mühlenhof und dem Jaspershof lediglich ein externes Trauzimmer vorgehalten werden sollte, da andernfalls die Fahrzeiten und der Personaleinsatz steigen und insbesondere samstags ggfls. weniger Trauungen vorgenommen werden können.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Personal- und Fahrtkosten steigen in Abhängigkeit der Anzahl der externen Trauungen und der Entfernung des externen Trauzimmers zum Rathaus.

 

Anlage/n:

Anlage/n: