Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 B 1. Änderung - Hössensportanlage – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Hössenausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.11.2019 die Schaffung weiterer Parkplätze linksseitig der Jahnallee im Anschluss an die bestehenden Parkmöglichkeiten beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 61 B – Hössensportanlage- setzt in dem Bereich der bestehenden Parkplätze eine entsprechende überbaubare Grundstückfläche fest. Im Bereich der angedachten neuen Parkmöglichkeiten wird eine Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung festgesetzt. Eine Befreiung von dieser Ausweisung kommt nicht in Betracht, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Verwaltung hat bereits die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der Untersuchungstiefe der Umweltbelange kontaktiert mit dem Ergebnis, dass auf eine faunistische Untersuchung verzichtet und artenschutzrechtliche Belange mittels einer Potenzialansprache abgearbeitet werden können. Weiterhin wurde seitens des Landkreises empfohlen, einzelne vorhandene Solitärgehölze zu erhalten. Im Bauleitplanverfahren sind darüber hinaus insbesondere die Waldeigenschaft der Fläche und ein eventueller Waldausgleich zu thematisieren.
In der Sitzung wird ein Vorschlag zur Abgrenzung des Geltungsbereiches und der Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche für die Parkplätze unterbreitet.
Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob die überbaubare Grundstücksfläche auf der Seite des Fitness-Studios ebenfalls erweitert werden sollte. Hier liegt zwar kein konkreter Antrag des Betreibers vor, jedoch sollten aus Gründen der Flächenvorsorge bereits entsprechende Überlegungen getätigt werden.
Es wird aufgrund der Erfahrungen aus dem Ursprungsverfahren (Konfliktlage Lärm/Wohnen) vorgeschlagen, das Bauleitplanverfahren in einem zweistufigen Verfahren mit frühzeitiger Bürgerinformation durchzuführen.
Auszug Bebauungsplan Nr. 61
Übersicht Parkplatzbereich
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenträger Hössensportzentrum Planungskosten rd. 6.000 Euro Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Protokollauszug des Hössenausschusses TOP 7 vom 12.11.2019 Bebauungsplan Nr. 61 B - Hössensportanlage
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