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Vorlage - 19/0743  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 61 B 1. Änderung - Hössensportanlage - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 B 1. Änderung - Hössensportanlage – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 

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Sachverhalt:

Der Hössenausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.11.2019 die  Schaffung weiterer Parkplätze linksseitig der Jahnallee im Anschluss an die bestehenden Parkmöglichkeiten beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 61 B – Hössensportanlage-  setzt in dem Bereich der bestehenden Parkplätze eine entsprechende überbaubare Grundstückfläche fest. Im Bereich der angedachten neuen Parkmöglichkeiten wird eine Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung festgesetzt. Eine Befreiung von dieser Ausweisung kommt nicht in Betracht, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Die Verwaltung hat bereits die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der Untersuchungstiefe der Umweltbelange kontaktiert mit dem Ergebnis, dass auf eine faunistische Untersuchung verzichtet und artenschutzrechtliche Belange mittels einer Potenzialansprache abgearbeitet werden können. Weiterhin wurde seitens des Landkreises empfohlen, einzelne vorhandene Solitärgehölze zu erhalten.

Im Bauleitplanverfahren sind darüber hinaus insbesondere die Waldeigenschaft der Fläche und ein eventueller Waldausgleich zu thematisieren.

 

In der Sitzung wird ein Vorschlag zur Abgrenzung des Geltungsbereiches und der Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche für die Parkplätze unterbreitet.

 

Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob die überbaubare Grundstücksfläche auf der Seite des Fitness-Studios ebenfalls erweitert werden sollte. Hier liegt zwar kein konkreter Antrag des Betreibers vor, jedoch sollten aus Gründen der Flächenvorsorge bereits entsprechende Überlegungen getätigt werden.

 

Es wird aufgrund der Erfahrungen aus dem Ursprungsverfahren (Konfliktlage Lärm/Wohnen) vorgeschlagen, das Bauleitplanverfahren in einem zweistufigen Verfahren mit frühzeitiger Bürgerinformation durchzuführen.

 

Auszug Bebauungsplan Nr. 61

 

Übersicht Parkplatzbereich

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Kostenträger Hössensportzentrum

Planungskosten rd. 6.000 Euro

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

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Anlage/n:

Protokollauszug des Hössenausschusses TOP 7 vom 12.11.2019

Bebauungsplan Nr. 61 B - Hössensportanlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Beschlussauszug Top 7 Schaffung weiterer Parkplätze (39 KB)      
Anlage 1 2 BPlan 61B - Hössensport (5030 KB)