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Vorlage - 19/0744  

 
 
Betreff: Haushalt 2020- Mittelanmeldungen für die Budgets 130 (Amt für Finanzen) und 140 (Allgemeines Steuer- und Umlageaufkommen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss
03.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die dargestellten Mittelanmeldungen für die Budgets 130 und 140 werden in den Haushalt 2020 eingestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Entsprechend der vom Rat der Stadt Westerstede in der Sitzung am 26.03.2019 aufgestellten Rahmenbedingungen für den Haushalt 2020 stehen den Budgets „ Amt für Finanzen“ und „Allgemeines Steuer- und Umlageaufkommen“ folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

Budget 130

4.178.300 €

3.554.100 €

624.200 €

Budget 140

29.248.300 €

9.584.500 €

19.663.800 €

 

Die Ansätze für den Haushaltsplan 2020 gestalten sich wie folgt:

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

Abweichung

Budget 130

4.235.300 €

3.600.300 €

635.000 €

10.800 €

Budget 140

31.267.900 €

11.764.200 €

19.503.700 €

-160.100 €

 

In Summe führen die geplanten Ansätze in den beiden Budgets zu einer Überschreitung von 149.300 € des Rahmenbudgets.

 

Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich aus der der Umverteilung im Bereich der Steuern und Umlagen (Budget 140), da aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens im Zeitraum 10/18 bis 09/19 von geringen Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleiches sowie damit einhergehend von einer höheren Kreisumlage auszugehen ist. Relativierend wirkt sich der höhere Ertragsansatz im Bereich der Gewerbesteuer aus. Die tatsächlichen Mindererträge ergeben sich jedoch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie an der Einkommenssteuer, basierend auf den aktuellen Steuerschätzungen des Landes.

 

Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 358.200 €

Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer    81.800 €

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: